Hilfe zur Pflege

Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den täglichen Verrichtungen wie z.B. Körperpflege, Ankleiden, Essen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Hilfe benötigen, können Hilfe zur Pflege beanspruchen. Pflegeversicherte Personen erhalten dafür gegebenenfalls Leistungen aus der Pflegekasse. Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.

In erster Linie kommt eine pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Betracht. Leistungen der ambulanten Pflege ab Pflegegrad 2 sind insbesondere:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung (zweckgebunden für die Entlastung der Pflegeperson)
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Hier werden Sie zum Service-Portal der Stadt Bielefeld weitergeleitet. Sie erhalten dort weitergehende Informationen und können die Antragsformulare herunterladen.

Hilfe zur Pflege beantragen

Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für:

  • Tages- bzw. Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beantragen

Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Es bestehen Freibeträge bei der Einkommensanrechnung. Zum einzusetzenden Vermögen zählen insbesondere Haus- und Grundbesitz, Bargeld, Bankguthaben und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Vermögenswerte bis zu einer Höhe von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bei Ehepaaren sind ab dem 01.01.2023 anrechnungsfrei. Ein PKW bleibt zusätzlich bis zu einem Verkehrswert von 7.500 Euro anrechnungsfrei.