Umsetzungsfahrplan Gewässer
Umsetzungsfahrplan UFP Stadt Bielefeld DT_16
Die Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) hat im Jahr 2000 einen neuen gesetzlichen Auftrag eingeführt: Die Gewässer müssen in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.
Nun werden insbesondere die Fließgewässer (Bäche und Flüsse) in ihrer Gesamtheit – als Wasserkörper von der Quelle bis zur Mündung – wahrgenommen und als Lebensraum beurteilt. Dabei bilden die Sohle, die Ufer und die Auen ein dynamisches, durch die Jahreszeiten mit Hochwasser und Niedrigwasser geprägtes, vielfältiges System.
Umfassender und integrativer Gewässerschutz ist notwendig, um einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen. In NRW wurden die verbindlichen Bewirtschaftungspläne der EU auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte mittels der Umsetzungsfahrplänen (UFP) konkretisiert.
Für die Stadt Bielefeld stellt der UFP Stadt Bielefeld DT_16 vom März 2012 das Renaturierungsprogramm dar. Dieser wurde nach dem gewässerökologischen Strahlwirkungsprinzip aufgestellt und setzt die Maßnahmen und Prioritäten für die „berichtspflichtigen“ Wasserkörper im Stadtgebiet fest. Berichtspflichtige Wasserkörper sind ca. 160 km des insgesamt etwa 560 km langen Gewässernetzes in Bielefeld. Davon sind der Johannisbach und der Oldentruper Bach im Norden sowie der Ems-Lutter und der Menke Bach im Süden priorisiert.
Der UFP weist aus, wo mit welchen Gewässerentwicklungs- und Gewässerausbaumaßnahmen durchgängige, dynamische Fließgewässer mit naturnahen Auen wiederhergestellt werden müssen.
Für eine naturnahe, dynamische Gewässerentwicklung ist ein ausreichender Entwicklungsraum einer der wichtigsten Faktoren. Es gilt, den Entwicklungsraum in ihrer typischen Landschaft, durch Bäche und Auen geprägt, zu sichern und zu schützen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren.