Biotopschutz und Biotopverbund
Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese Lebensgemeinschaft zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential an Pflanzen – und Tierarten. Der Begriff Biotop bezieht sich immer auf einen konkreten Ort.
Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt auch durch den Schutz der für die Stadt charakteristischen Biotoptypen zu sichern. Der Verlust oder Rückgang bestimmter Biotoptypen ist eine wesentliche Ursache für den Artenrückgang. Besonders gefährdet sind naturnahe Biotoptypen, Biotoptypen nährstoffarmer sowie feuchter bzw. extrem trockener Standorte oder aber Biotoptypen, die an eine besondere Bewirtschaftung gebunden sind. Solche besonders schutzbedürftigen Biotope wurden durch eine „selektive Biotopkartierung“ erfasst.
Eine flächendeckende Bewertung der Biotope in Bielefeld – differenziert nach ihrem jeweiligen Typ – ist dem Zielkonzept Naturschutz zu entnehmen.
Allein durch den Schutz von Lebensräumen ist eine nachhaltige Sicherung der biologischen Vielfalt nicht sichergestellt. Vielmehr ist ein Verbund der Biotope erforderlich, der eine Zuwanderung und Abwanderung von Tieren und die Ausbreitung von Pflanzen ermöglicht. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Tiere Biotope unterschiedlichen Typs entsprechend ihrer Ansprüche finden. Dazu sind im Hinblick auf bestimmte Artengruppen gezielte Maßnahmen erforderlich. Ein Beispiel sind die Hilfsmaßnahmen für Amphibienwanderungen. Ein anderes Beispiel stellt die Beseitigung von Wehren und Verrohrungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für wassergebundene Arten dar.
Die für den Biotopverbund wichtigen Korridore sind dem Zielkonzept Naturschutz sowie der landesweiten Kartierung von Biotopverbundflächen entnehmen.
Bestimmte Biotope sind gesetzlich geschützt (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 42 Landesnaturschutzgesetz).
Bestimmte Biotope sind unter einen gesetzlichen Schutz gestellt (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 42 Landesnaturschutzgesetz). Eines besonderen Ausweisungsverfahrens bedarf es nicht. Die Schutzbestimmungen des Gesetzes gelten unmittelbar, auch wenn das Biotop nicht kartiert wurde.
Die gesetzlich geschützten Biotope werden von der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kartiert. In Bielefeld fand die Kartierung im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2003 statt und wurde 2007 überarbeitet. Aufgrund von neueren Kartierungen, die überwiegend im Jahr 2012 stattfanden, wurden weitere gesetzlich geschützte Biotope erfasst.
Im Bielefelder Stadtgebiet wurden insgesamt ca. 320 gesetzlich geschützte Biotope mit einer Gesamtfläche von ca. 540 ha erfasst
Beispiele für in Bielefeld vorkommende gesetzlich geschützte Biotope:
- fließende und stehende Binnengewässer (natürlich oder naturnah)
- Sümpfe
- Röhrichte
- seggen- und binsenreiche Nasswiesen
- Quellbereiche
- offene Binnendünen
- Borstgrasrasen
- Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
- Trockenrasen
- Buchenwälder auf trockenwarmen Standorten
- Bruch- und Sumpfwälder
- Auwälder
- Nass- und Feuchtgrünland
- Magerwiesen und -weiden
- Streuobstbestände unter bestimmten Voraussetzungen
- Höhlen
Zu den größten und bekanntesten gesetzlich geschützten Biotopen in Bielefeld gehören die Rieselfelder Windel (circa 27,9 Hektar) mit ihren Feucht- und Nasswiesen, Röhrichten und Stillgewässern sowie der Flugplatz Bielefeld - Windelsbleiche (circa 28,4 Hektar) mit seinen Magerweiden, Trockenrasen und Heideflächen. Die geschützten Buchenwaldbiotope weisen am Blömke- und Jostberg eine Fläche von circa 114 Hektar und im Bereich Käseberg eine Fläche von circa 44 Hektar auf.
Karten und Sachdaten der gesetzlich geschützten Biotope in Bielefeld können im onlineKartendienst eingesehen werden.
In der Regel kann ein gesetzlich geschütztes Biotop weiterhin so genutzt werden wie bisher, da durch die meist extensive Nutzung der Lebensraum entstanden beziehungsweise erhalten geblieben ist. Es müssen aber alle Handlungen unterbleiben, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können.
Für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung gesetzlich geschützter Biotope können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) der Stadt Bielefeld beantragt werden.