Grabeland

Die Stadt Bielefeld verpachtet von den unbebauten Grundstücken, die aktuell nicht für kommunale Aufgaben benötigt werden, rund 300.000 Quadratmeter (m²) als sogenanntes Grabeland. Die Gesamtfläche ist in rund 60 Einzelanlagen mit insgesamt rd. 800 in der Regel zwischen 150 m² bis 400 m² große Einzelparzellen aufgeteilt. 

Die Parzellen haben weder Strom- noch Wasseranschluss. Die Grabeländer sind ausschließlich für die hobbygärtnerische Nutzung vorgesehen und dürfen nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden. Die Einzelparzellen werden von den Pächter*innen auf eigene Kosten angelegt und eigenverantwortlich gepflegt. Dazu gehört auch die Kompostierung des Grünschnitts auf der eigenen Pachtfläche. Die Pächter*innen dürfen ihre Parzelle mit einem bis zu 80 Zentimeter hohen Zaun einzäunen und für die Aufbewahrung von Gartengeräten je nach Lage des Grabelandes in Abstimmung mit dem Immobilienservicebetrieb gegebenenfalls einen kleinen Geräteschuppen aufstellen.

Die Grabelandparzelle wird für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) verpachtet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Pächter*in oder Verpächter schriftlich bis zum 30. September des laufenden Jahres zum Jahresende gekündigt wird. 

Die Pachtgebühr ist eine Jahresgebühr und wird nach der jeweiligen Parzellengröße berechnet. Beispielsweise wird zurzeit für eine Grabelandparzelle in der Größe von 200 m² ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 91,25 Euro fällig. Der Pachtzins ist jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. 

Bei Aufgabe der Pachtfläche muss diese im vollständig abgeräumten Zustand an die Stadt Bielefeld zurückgegeben werden. 

Das Amt für Geoinformationen und Kataster hat in seinen onlineKARTEN einen Plan veröffentlicht, der die im Bielefelder Stadtgebiet verfügbaren Flächen anzeigt. 

Wenn Sie Interesse an einer Parzelle haben, nutzen Sie das Kontaktformular. 

 

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Grabelandanfrage

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