Bildung und Teilhabe: Vorherige Anträge und Infos
Hier finden Sie alle bisherigen Infos und Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket, das Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen unterstützt. Unsere aktuellen Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Für Leistungsbezieher*innen im Bereich SGB II, SGB XII und AsylbLG ist nur für die Lernförderung eine Antragstellung erforderlich. Ansonsten werden mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf die Grundleistung auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt.
Aktuelle Mitteilung zur Beantragung der Lern- und Sprachförderung:
Bitte beachten Sie die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung NRW, insbesondere zur Maskenpflicht und den Zugangsbeschränkungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung NRW.
Weiterhin möglich sind Alternativangebote, wie z.B. Onlinenachhilfe. Es ist darauf zu achten, dass die Online-Lernförderung tagsüber angeboten wird. Definitiv ausgeschlossen ist die Lernförderung an Sonn- und Feiertagen.
Leistungsübersicht und Anträge
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die Kosten hierfür übernommen.
Teilnahmebestätigung Ausflug/Fahrt Schule
Teilnahmebestätigung Ausflug/Fahrt KiTa oder Tagespflege
Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August eines Jahres 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden.
Schüler*innen, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Bitte lassen Sie einen eventuellen, vorrangigen Leistungsanspruch beim Amt für Schule vorab prüfen.
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen, wenn beispielsweise das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann.
Sind darüber hinaus zusätzliche Bedarfe der Sprachförderung für Schüler*innen mit Migrationshintergrund erforderlich, können Leistungen zur Sprachförderung gewährt werden.
Zusätzliche Begründung bei Folgeanträgen
Abrechnungsbogen für geleistete Lernförderung
Abrechnungsbogen für geleistete Sprachförderung
Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können die Kosten der Teilnahme übernommen werden.
Antrag Kostenübernahme gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote einen Betrag bis zu 15 Euro im Monat einsetzen. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahmen an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. Auch tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten anfallen, können übernommen werden.