Anzeigen, wo und wie?

Es gibt viele Wege eine Anzeige zu erstatten. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet. Aber nicht immer ist der Weg zur Polizeiwache die erste Wahl, hier gibt es einen Überblick:
 
Betroffene einer Straftat können hier eine Anzeige erstatten:

  • Bei allen Polizeidienststellen, vor Ort, schriftlich, per Telefon oder Email
     
  • Bei der Ansprechperson für die LSBTIQ*-Community bei der Polizei Bielefeld:
    Frank Walther vom Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz
    Adresse: Markgrafenstr. 7 (Haus der Kirche), 33602 Bielefeld
    E-Mail: %20frank.walther [ät] polizei.nrw.de (frank[dot]walther[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
    Telefon: 0521 545-2552
     
  • Staatsanwaltschaft
    Ansprechpartnerin für die LSBTIQ*-Community bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld
    Claudia Bosse, Staatsanwältin
    E-Mail: claudia.bosse [ät] sta-bielefeld.nrw.de 
    Telefon 0521 549-2314
     
  • Bei Gericht 
     
  • Digital/online über die Internetwache der Polizei
    internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten 
  • Rechtlicher Hinweis zum Strafantrag (Antragsdelikte können gemäß §77b StGB nur verfolgt werden, wenn Geschädigte oder deren gesetzliche*r Vertreter*in schriftlich oder zu Protokoll eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen).
     
  • Jede Person kann Anzeige bei der Polizei erstatten, nicht nur Geschädigte!
     
  • Ist es eine Straftat? Dies ist erstmal unabhängig von der Anzeigenerstattung und wird anschließend geprüft!
     
  • Es ist nicht möglich, eine Strafanzeige zurückzuziehen.
     
  • Eine Anzeigenerstattung ist kostenlos.
     
  • Eine Strafanzeige ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann aber jedoch nach Ablauf einer bestimmten Zeit verjährt sein. Eine strafrechtliche Verfolgung ist dann nicht mehr möglich.
  • Eigene Erreichbarkeit 
    - Name und Vorname,
    - Geburtsdatum und -ort,
    - Adresse (kann auch eine Dienstadresse sein),
    - Telefonnummer (über die Sie tagsüber erreichbar sind),
    - E-Mail-Adresse.
     

Dies sind die wichtigsten Fragen:

  • Was ist konkret passiert? (Wer hat was, wann und wo getan? Wie und warum ist es passiert?)
     
  • Gibt es Zeug*innen? Verdächtige? Eine Personenbeschreibung? Nummernschild?
  • Rechtssichere Screenshots erstellen: Wie geht das? Hier gibt es eine Anleitung: hateaid.org/rechtssichere-screenshots 
     
  • Eine kurze Fallbeschreibung, die URL oder einen Screenshot des zu meldenden Inhalts 
     
  • Websitebetreiberfirmen zum Löschen auffordern. Hierzu gibt es oft eine Meldemöglichkeit auf dem Portal.
TIPP: Es hilft ein Protokoll für sich selbst zu schreiben, bei dem die wichtigsten Erinnerungen an das Geschehene festgehalten werden. Bei körperlichen Übergriffen sollte auch eine Notaufnahme zur Beweissicherung aufgesucht werden.
  • Mit einer Strafanzeige ist immer dann sinnvoll, wenn die Tat als mögliche Straftat verstanden wird.
     
  • Die Bearbeitung von Anzeigen gegen Queerfeindlichkeit / LSBTIQ*-Hasskriminalität erfolgt in der Regel beim Staatsschutz – hier gibt es speziell geschulte Menschen.
     
  • Die Anzeige wird schriftlich bestätigt. Zur Zuordnung erhält sie ein Aktenzeichen. Dies ist auch für Nachfragen wichtig.
     
  • Es kann zu Nachfragen kommen, die sich bei der Prüfung ergeben. Manchmal erfolgen diese auch schriftlich. Es kann auch zur Identifikation mit Fotos von möglichen Täter*innen kommen. Dies vor allem, wenn es hierfür Beschreibungen gibt.
     
  • Die Prüfung des Sachverhalts erfolgt immer durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet anhand der Ergebnisse der Ermittlungen, ob Anklage erhoben wird. Wird das Verfahren eingestellt, wird dies schriftlich mitgeteilt.
     
  • Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann es zu weiteren Zeug*innenaussagen vor Gericht und dabei auch zu einem Wiedertreffen mit dem*der Täter*in kommen.

1. Rechtliche Hinweise lesen und bestätigen.

2. Hinweise zum Datenschutz lesen und bestätigen.

3. Angaben zur eigenen Person, es kann selbst entscheiden werden ob und wie viel man teilen möchte.

4. Angabe zur geschädigten Person (selbst geschädigt oder andere):

  • Bei konkreten Personendaten, wenn man die tatverdächtige Person gesehen hat/ kennt.
  • Bei nicht konkreten Personendaten, wenn man keine Angaben zur tatverdächtigen Person machen kann:
    - falls es keine Zeugen gibt
    - bei vorhandenen Zeugen

5. Die Art der Anzeige ist anzugeben.

6. Angaben zum Tatort und zur Tatzeit (am besten möglichst genau).

7. Beschreibung des Sachverhalts und Angabe des Beweismittels.

8. Strafanzeige absenden.

9. Bestätigung der abgeschickten Strafanzeige.