Gehölz- und Heckenschutz beginnt im März
| Bielefeld (bi)
Das Umweltamt der Stadt Bielefeld weist auf den beginnenden Gehölz- und Heckenschutz für Vogelnester hin. Schon jetzt suchen einige Arten wie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink nach geeigneten Plätzen für ihre Brut und beginnen mit dem Nestbau. Daher dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte.
Für Hecken und Gebüsche gilt der Schutz unabhängig davon, wo sich die Gehölze befinden. Bäume, die im Wald, in Plantagen oder in gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, fallen nicht unter diese Schutzfrist. Allerdings müssen hier die Vorgaben der Baumschutzsatzung und des Artenschutzes beachtet werden. Fragen beantwortet das Umweltamt gern.