Selbstbestimmungsgesetz: Online-Anmeldung beim Standesamt

| Bielefeld (bi)

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das am 1. November in Kraft tritt, bietet die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag mit den entsprechenden Vornamen selbst zu bestimmen. Dafür ist eine Erklärung beim Standesamt erforderlich, die mindestens drei Monate vorher dort angemeldet werden muss. Die Stadt Bielefeld bietet bereits ab Donnerstag, 1. August, die Möglichkeit, diese Anmeldung online ganz einfach über das städtische Serviceportal vorzunehmen. Auch die Zahlung der Gebühr ist online möglich.

Nach erfolgter Anmeldung prüft das Standesamt zunächst die Unterlagen und meldet sich zur Terminvereinbarung zurück. Der Onlinedienst wird vorerst ausschließlich für volljährige Personen verfügbar sein. Minderjährige müssen sich derzeit noch direkt an das Standesamt wenden. Weitere Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Bielefeld unter: service.bielefeld.de.