Haftpflichtangelegenheiten
Ein Haftpflichtfall ist gegeben, wenn ein Schadensfall eintritt, für den die Stadt nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat. Dies kann insbesondere bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen (Baustellen, Winterdienst), Gewässern oder in gemeindlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten) der Fall sein. Auch sind Schadensfälle im Rahmen einer Amtspflichtverletzung denkbar. Ein weiteres Beispiel sind Unfälle unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen der Stadt.
Das Rechtsamt prüft dahingehende Ansprüche und sorgt für deren Regulierung oder lehnt unberechtigte Ansprüche ab.
Was mache ich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist?
Sie müssen den Schaden bei der Stadt Bielefeld schriftlich geltend machen. Dabei können Sie sich - unter folgender Anschrift - an das Rechtsamt wenden:
Stadt Bielefeld
Rechtsamt - 300 -
33597 Bielefeld
Welche Informationen sind dabei wichtig?
Angaben über:
- den genauen Schadensort
- Schadenstag und Uhrzeit
- den Schadenshergang
- den Schadenumfang
Das Rechtsamt entscheidet nach Prüfung des Sachverhaltes über die geltend gemachten Ansprüche.