Leitlinie Datensouveränität
Bielefeld soll eine Stadt sein, in der Daten intelligent genutzt werden, um das Leben der Einwohner*innen zu verbessern – eine Smart City.
Aber welche Daten können hierfür genutzt werden und was darf damit gemacht werden?
Das Digitalisierungebüro der Stadt Bielefeld hat zusammen mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Leitlinien zum Thema Datensouveränität erarbeitet.
Die nachfolgende Zusammenfassung bietet einen Überblick zu den Inhalten.
UM WELCHE DATEN GEHT ES BEI DER SMART CITY?
Ganz einfach um Daten, die bestimmte Aspekte Bielefelds beschreiben ( ⟶ Urbane Daten). Beispiele dafür sind Fußgängerzahlen in der Innenstadt, Daten aus Feinstaub-Sensoren im Stadtgebiet oder zu Bielefelds Geographie. Die Art der Daten kann also sehr vielfältig sein.
Wichtig: Es geht nicht um Daten, die sich auf konkrete Personen beziehen! Etwa wie viel Wasser eine bestimmte Person verbraucht oder wofür sie ihr moBiel-Abo nutzt ( ⟶ Datenschutz).
Ebenso wenig geht es um Unternehmensdaten, sofern diese zentral für das Unternehmen sind, um im Wettbewerb zu bestehen.
WOHER KOMMEN DIE URBANEN DATEN?
Natürlich hat die Stadt große Mengen an Daten über Bielefeld.
Um diese Daten geht es; aber nicht ausschließlich. Es geht auch um Daten von Dritten, etwa …
… von Unternehmen, die in der Stadt tätig sind (bspw. für Verkehrszählungen)
… aus der Wissenschaft (bspw. Lernstandsdaten von Bielefelder Schulen) oder
… von Bürgerinitiativen (bspw. Daten zu Verkehrsflächen oder Bodenfeuchte).
Und grundsätzlich soll jede*r Einzelne eigene, stadtbezogene Daten zur Verfügung stellen können
( ⟶ Partizipation).
Wichtig ist dabei, dass die Stadt festlegen kann, was mit diesen Daten passiert ( ⟶ Datenhoheit), um zu gewährleisten, dass diese im Sinne des Gemeinwohls verwendet werden.
Denn die Stadt hat mit diesen Daten viel vor:
WAS MACHT DIE STADT MIT DEN URBANEN DATEN?
Fundament für die Smart City Bielefeld sind Daten, die möglichst offen zur Verfügung stehen und frei sowie einfach genutzt werden können. Denn jede*r Einzelne soll Ideen für neue Nutzungsmöglichkeiten der Daten beisteuern können – Smart City mit Bürgerbeteiligung.
Dafür…
…müssen Daten wo immer möglich frei veröffentlicht werden. Die Stadt hat dafür ein Open Data-Portal. Dort sind die Daten stets verfügbar und können nicht von außen manipuliert werden ( ⟶ Datensicherheit).
…muss die Stadt Bielefeld klar erklären, dass Andere die Daten für ihre Zwecke frei nutzen dürfen – d.h. die Stadt muss die Daten unter einer offenen Lizenz veröffentlichen.
…müssen die Daten in möglichst gut nutzbaren, freien Datei-Formaten veröffentlicht werden. Zum Beispiel sollten für Tabellen-Daten offene Formate wie .xlsx, .ods oder .csv verwendet, nicht aber die Tabellen in pdf-Dateien dargestellt werden.
Natürlich gibt es immer Gründe, die dagegen sprechen, Daten zu veröffentlichen. Und manche davon sind auch ausgesprochen gut, etwa wenn Gesetze eine Veröffentlichung verbieten oder schwerer Missbrauch der Daten droht ( ⟶ Datenethik). Vor der Veröffentlichung werden solche Hinderungsgründe geprüft. Oft kann man diese dadurch aus dem Weg räumen, dass man eine gekürzte Version der Daten veröffentlicht. Ist eine Veröffentlichung vollkommen ausgeschlossen, so wird die entsprechende Begründung veröffentlicht ( ⟶ Transparenz).
Denn grundsätzlich soll gelten: »So offen wie möglich, so geschlossen wie nötig.«
( ⟶ Selbstverpflichtung)
WIE GEHT ES WEITER?
Wir haben uns auf den Weg zur Smart City Bielefeld gemacht. Auf diesem Weg werden wir viele Erfahrungen sammeln aus denen wir lernen können und müssen. Denn niemand der sich an ein solches Projekt wagt, kann alle Eventualitäten schon vorher absehen. Deshalb werden diese Leitlinien immer wieder überarbeitet und ergänzt.
WAS SOLL MIT DEN DATEN NUN GENAU GEMACHT WERDEN?
Das ist tatsächlich der nächste spannende Schritt und hier sind Ihre und eure Ideen gefragt! Die Leitlinien schaffen eine weiße Leinwand, auf der viel möglich ist. Diese mit Ideen und Kreativität zu gestalten, das ist die Aufgabe von uns allen!