Regelwerk: „Spielregeln“ für ein neues Miteinander
Die Bielefelder*innen sind die besten Experten ihrer eigenen Stadt. Um die Zukunft ihrer Stadt mitzugestalten, werden die Bielefelder*innen immer häufiger direkt angesprochen. Doch wie sollen solche Prozesse aussehen? Wie kann eine neue Zusammenarbeit zwischen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und der Politik funktionieren? Welche klaren „Spielregeln“ sollten vereinbart werden?
Im Rahmen des Regelwerk-Prozesses sind die Bielefelder Grundsätze für Beteiligung entstanden. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu dem Prozess. Die beschlossenen Grundsätze finden Sie hier.
Ein verbindliches „Regelwerk“ (oder Grundsätze) für Bielefeld
Um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in unserer Stadt für alle Bielefelder*innen, Politiker*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen transparent und verlässlich ist, bedarf es einer Vereinbarung. Der Begriff „Regelwerk“ wurde nur vorläufig verwendet: In Bielefeld wurde sich auf den Begriff "Grundsätze" geeinigt.
In diesen Grundsätzen werden unter anderem festgelegt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Einwohner*innen an städtischen Planungen beteiligt werden sollen. Formelle Verfahren sind von diesem Regelwerk ausgenommen, da sie bereits gesetzlich geregelt sind.
Was sich hinter dem Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung (oder auch kommunale Partizipation) verbirgt, wird in diesem Video erklärt.
Ein Arbeitsgremium entwickelt die Grundsätze
Um die verschiedenen Perspektiven von den Bielefelder*innen, der Politik und der Verwaltung einfließen zu lassen, sind die Grundsätze für Beteiligung von einem Arbeitsgremium entwickelt worden. Das Arbeitsgremium hat sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammengesetzt - jeweils fünf aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.
Die Stadt Bielefeld hat dabei großen Wert auf eine vielfältige Zusammensetzung des Arbeitsgremiums gelegt, da dies für die Qualität und Akzeptanz des zukünftigen Regelwerks von entscheidender Bedeutung ist. Die Gruppe der Stadtgesellschaft setzte sich aus vier zufällig ausgewählten Bielefelder*innen sowie einer Person aus dem "Bielefelder Netzwerks Bürger:innenbeteiligung" zusammen. Unter Verwendung von Expert*innen-Informationen und durch den gegenseitigen Austausch entwickelte das Gremium den Entwurf für die Grundsätze für Beteiligung Bielefeld.
Die erste Sitzung des Arbeitsgremiums fand Ende August 2023 statt, der Entwurf wurde im Mai 2024 fertig gestellt und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Am 21. September 2023 hat in der Dr. Oetker-Welt die Auftaktveranstaltung für den Regelwerkprozess stattgefunden. Wir freuen uns, dass sich rund 100 Bielefelder*innen an der Entstehung dieser „neuen Spielregeln“ interessiert gezeigt und auch mitgewirkt haben.
Nach der Begrüßung von Oberbürgermeister Pit Clausen haben Dr. Christine von Blanckenburg und Nicolas Bach vom begleitenden nexus Institut (Berlin) den Prozess vorgestellt und erklärt, worum es bei dem Regelwerk eigentlich gehen soll. Im Anschluss konnten die Teilnehmer*innen ihre Anregungen und Ideen für das Regelwerk hinterlassen. Diese Möglichkeit wurde zahlreich genutzt, sodass das Arbeitsgremium eine umfassende Grundlage für die Erstellung des Regelwerk-Entwurfs hat.
Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung hat eine Online-Beteiligung stattgefunden, in der ebenfalls Ideen und Anregungen fürs Regelwerk abgegeben werden konnten.
Die Dokumentation der Auftaktveranstaltung finden Sie hier.
Erstmals öffentlich vorgestellt hat das Arbeitsgremium den Entwurf am Donnerstag, 8. Februar, in der Rudolf-Oetker-Halle. Mehr als 120 Bielefelder*innen haben sich an dem Regelwerk interessiert gezeigt. Nach Erklärung des Projektsverlaufs haben Dr. Christine von Blanckenburg und Nicolas Bach (nexus Institut, Berlin) die sechs Grundsätze und Grundlagen für gelungene Beteiligung in Kürze vorgestellt.
Danach gab es die Möglichkeit, die Grundlagen näher kennenzulernen und auch kritisch zu beleuchten. Die Mitglieder des Arbeitsgremiums haben sie detailliert an einzelnen Stationen erklärt und standen dort für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Hierbei gab es viele konstruktive Diskussionen und zahlreiche wertvolle Anmerkungen und Ideen, die abgegeben wurden.
Zusätzlich gab es im Anschluss an die Vorstellung des ersten Entwurfs eine Onlinebeteiligung, in welcher zahlreiche weitere Hinweise und Anregungen zu dem Entwurf gesammelt wurden.
Diese Anregungen hat das Arbeitsgremium im Anschluss an die Phase der öffentlichen Diskussion vorgelegt bekommen, um die bis dahin erarbeiteten „Spielregeln“ zu überarbeiten und in eine finale Fassung zu bringen.
Im Anschluss an die öffentlichen Vorstellungen haben diverse Workshops mit unterschiedlichen Zielgruppen stattgefunden. Den Auftakt machte der Workshop mit mehr als 50 Kindern und Jugendlichen im Freizeitzentrum Baumheide am Freitag, 9. Februar. Dabei wurde schnell klar: Pizza mit Ananas findet kaum Anklang - mitreden dafür umso mehr. Beteiligt zu werden ist den Kindern und Jugendlichen sehr wichtig. Genauso wichtig: Beteiligung muss auch Spaß machen! Diese und weitere Hinweise wurden dem Arbeitsgremium übermittelt.
Am Samstag, 10. Februar, sind insgesamt rund 50 zufällig ausgewählte Einwohner*innen in die Stadtbibliothek gekommen, um den Regelwerk-Entwurf kennenzulernen und über die Grundsätze zu diskutieren. In beiden je 25-köpfigen Gruppen - eine vormittags und eine nachmittags - gab es viel Zuspruch für das Vorhaben und den Entwurf, aber auch unterschiedliche Anregungen und Hinweise.
In Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Bielefeld waren am Montag, 12. Februar, Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu einem Workshop eingeladen. Die Vertreter*innen aus unterschiedlichen Dachverbänden, Vereinen und Institutionen repräsentieren rund 80.000 Bielefelder*innen. Dennoch konnten unterschiedliche Perspektiven nur angerissen werden. Auch in dieser Runde gab es große Zustimmung für den Entwurf, aber auch angeregte Diskussionen und im Ergebnis wertvolle Hinweise fürs Arbeitsgremium.
Gleiches gilt für den Workshop, der - in Abstimmung mit den beiden Vorsitzenden des Seniorenrats und des Beirats für Behindertenfragen - mit Senior*innen und Menschen mit Behinderung am Donnerstag, 15. Februar, stattgefunden hat. Durch unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen gab es auch hier viele Anregungen, die ebenfalls in den weiteren Prozess einfließen werden.
Alle Anmerkungen, die in bei der Vorstellung und in den Workshops zum ersten Entwurf abgegeben wurden, finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich. Auf Grundlage dieser Anmerkungen hat das Arbeitsgremium im Mai 2024 den Entwurf finalisiert.
Dieser ist im Sommer und Herbst 2024 in den zuständigen politischen Gremien beraten worden. Im Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Bielefeld die Grundsätze final beschlossen.
Die Beschlussvorlage, die Ergebnisse der Beratungen sowie das Dokument unter dem Titel „Mach mit! Bielefelder Grundsätze für Beteiligung“ finden sich im Ratsinformationssystem zum Download.
Häufig gestellte Fragen
Einheitliche Regelungen und Handlungsempfehlungen für alle Beteiligten sind notwendig für alle Maßnahmen im Rahmen kommunaler Öffentlichkeitsbeteiligung sind Mittlerweile haben daher mehr als 100 Kommunen in Deutschland Regelungen bzw. Leitlinien zu diesem Thema erarbeitet.
Mit einem Regelwerk zur Öffentlichkeitsbeteiligung schafft die Stadt Bielefeld ein klares Bekenntnis zu kommunaler Partizipation mit verbindlichen Regeln und einem definierten Rahmen zwischen Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung. Entscheidend ist der eindeutige Wille zu einer transparenten und wertschätzenden Dialogkultur.
Mit den Handlungsempfehlungen werden i.d.R. mehrere Ziele verfolgt:
- grundsätzliche Erleichterung von Dialog und Kommunikation zwischen allen Beteiligten
- zur Erhöhung des Verständnisses und der Akzeptanz für städtische Vorhaben (insbesondere für große und komplexe Projekte) sollen Beteiligungsprozesse zur Regel gemacht werden
- Sicherung einer guten Qualität sowie eines systematischen Ablaufes von Beteiligungsverfahren
- Strukturierung kommunaler Mitgestaltungsmöglichkeiten und des Rahmens der Mitwirkung der Bevölkerung in transparenter Form
- transparentere Gestaltung von Planungen und Vorhaben
- langfristige Verankerung der Beteiligungsmöglichkeiten
In seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 hat der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss der Stadt Bielefeld (TOP 7: Prozessplanung für (mehr) kommunale Partizipation in Bielefeld) die Entwicklung eines Regelwerks ausdrücklich begrüßt.
Der Beschluss wurde einstimmig – mit einer Enthaltung – gefasst.
Der Prozess zur Erstellung von Handlungsempfehlungen wird durch ein erfahrenes Büro begleitet und moderiert: Neben der fachlichen Expertise soll damit eine neutrale, ergebnisoffene und lösungs- bzw. zielorientierte Prozessbegleitung sichergestellt werden.
Nur so kann letztlich bei allen beteiligten Akteur*innen das Vertrauen aufgebaut werden, damit auch in möglichen Konfliktsituation gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet werden können.
Die Stadt Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin ist bei der Vergabe an eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen durch EU, Bund und Land gebunden.
In einem sehr komplexen und aufwändigen Verfahren wurde die Vergabe der Begleitung des Regelwerk-Prozesses öffentlich ausgeschrieben. Die eingegangenen Angebote wurden hinsichtlich Eignung, Fachtechnik und Wirtschaftlichkeit mittels einer Matrix auf Grundlage der in der zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung aufstellten Anforderungen geprüft.
Nach Auswertung der Ergebnisse hat das nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH (Berlin) den Auftrag erhalten.
Bei dem nexus Institut handelt es sich ursprünglich um eine Ausgründung der TU Berlin. Inzwischen hat das Institut mehr als 50 Mitarbeiter*innen und verbindet Praxis und Forschung. Unter anderem berät nexus viele Akteur*innen aus Politik und Verwaltung, konzipiert und moderiert partizipative Verfahren und entwickelt in diesem Rahmen tragfähige Konzepte und Strategien. Zudem ist nexus für den Deutschen Bundestag Projektpartner bei der Entwicklung und Durchführung des nationalen Bürgerrats Ernährung.
Ein klassischer Leitlinienprozess erstreckt sich häufig über mehrere Jahre. Für Bielefeld, eine Stadt mit schon jetzt zahlreichen Beteiligungsprozessen, ist dies aufgrund der Dauer (und der Kosten) nicht geeignet. Angestrebt wurde daher ein kompakterer Leitlinienprozess „light“ für die Dauer von ungefähr einem Jahr, wobei keine inhaltlichen Abstriche erfolgen. Es gilt, in einem partizipativen Verfahren (Verwaltung, Politik, Stadtgesellschaft) ein verbindliches Regelwerk für Beteiligungsprozesse zu entwickeln.
Ziel ist, im Sommer 2024 ein verbindliches Regelwerk durch den Rat der Stadt Bielefeld beschließen zu lassen.
Die Entwicklung des Regelwerks wird durch das nexus Institut (Berlin) begleitet. Die konkreten Kosten können zum Schutz des Auftragnehmers (nexus Institut) nicht öffentlich benannt werden. In der dem Beschluss zugrundeliegende Verwaltungsvorlage heißt es: „Die Kosten für die Entwicklung des Regelwerks zur Öffentlichkeitsbeteiligung können vor Abschluss des Vergabeverfahrens nicht verbindlich geschätzt werden. Hintergrund ist die fehlende (zeitliche und inhaltliche) Vergleichbarkeit mit ähnlichen Prozessen. Je nach Bieter und Umfang wird mit Kosten zwischen 80.000 und 150.000 Euro für den Gesamtprozess gerechnet, die über die Haushaltsmittel des Presseamtes/Statistikstelle gedeckt werden können.“
Neben den Kosten für das prozessbegleitende Büro entstehen der Stadt Bielefeld Ausgaben für die Organisation und Durchführung der einzelnen Bausteine - wie zum Beispiel Raummieten, Catering, Gestaltung/Webdesign, Drucksachen.
Ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium soll den Prozess während des gesamten Zeitraums begleiten. Die Stadtgesellschaft wird hier durch einen Vertreter des „Bielefelder Netzwerkes Bürger:innenbeteiligung“ sowie durch vier per Zufallsauswahl gewählte Vertreter*innen der Stadtgesellschaft vertreten.
Das seit 2020 bestehende „Bielefelder Netzwerk Bürger:innenbeteiligung“ ist ein Zusammenschluss von Personen, die in unterschiedlichen Zusammenhängen mit Beteiligung (nicht nur in politischen Prozessen) befasst waren und sind.
Das Instrument der Zufallsauswahl ist eine im Detail aufwändige, aber bewährte Methode, um Beteiligungsverfahren vielfältiger und diverser zu gestalten. Die Beteiligung von zufällig ausgewählten Bürger*innen schafft eine höhere Qualität des Prozesses und eine breitere Akzeptanz in der Stadtgesellschaft.
Für die Politik sind Vertreter*innen der SPD, der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und von Die Linke im Arbeitsgremium.
Die Verwaltung wird durch Vertreter*innen der Dezernate 1 bis 5 im Arbeitsgremium abgebildet.
Darüber hinaus begleitet das Team Dialog & Beteiligung des Presseamtes/Statistikstelle für das Dezernat des Oberbürgermeisters geschäftsführend den gesamten Prozess (beratend – ohne Stimmrecht – im Arbeitsgremium).
Weiterhin wird der Prozess wissenschaftlich durch Vertreter*innen von Open Innovation City (OIC) begleitet. Bei OIC handelt es sich um ein Projekt der Fachhochschule des Mittelstandes und widmet sich zukunftsrelevanten Themen, wie u. a. dem Bereich Partizipation.
Bei den Mitgliedern des Arbeitsgremiums handelt es sich mehrheitlich nicht um Expert*innen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine bewusste Entscheidung, da für die Entwicklung des Regelwerks zunächst keine speziellen Kompetenzen erforderlich sind. Die Mitglieder des Arbeitsgremiums sollen ihr Wissen und ihre eigenen Erfahrungen als Verwaltungsmitarbeitende, Politiker*innen oder Bürger*innen einbringen. Sie alle haben damit genau die Expertise, die für den Prozess benötigt wird.
Die erste Sitzung des Arbeitsgremiums fand am 24. August 2023 statt und diente insbesondere dem Kennenlernen, der ersten Orientierung im Thema sowie weiteren Regularien. Unter anderem wurden in dieser Sitzung die Grundlagen der Zusammenarbeit im Gremium diskutiert und beschlossen. Eine tiefergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitsauftrag hat noch nicht stattgefunden.
Am gleichen Tag fand ein interner Workshop mit Verwaltungsmitarbeiter*innen statt. Für die Erarbeitung des ersten Entwurfs ist es sinnvoll, die Erfahrung derjenigen, die sehr regelmäßig die Öffentlichkeit an ihren Vorhaben beteiligen, aufzunehmen.
Die Terminierung vor dem offiziellen Start des Prozesses hatte insbesondere pragmatische Gründe. Die Ergebnisse werden dem Arbeitsgremium zeitgleich mit den Ergebnissen der Auftaktveranstaltung zur Verfügung gestellt.
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