Infoveranstaltung: Notunterkunft im Musikerviertel
| Bielefeld (bi)
Die Bezirksregierung Detmold wird in Kürze eine Notunterkunft für geflüchtete Menschen in den sogenannten „Britenhäusern“ rund um die Joseph-Haydn-Straße einrichten. Nach derzeitigem Planungsstand können in den 38 Wohnhäusern bis zu 400 Geflüchtete vorübergehend eine Unterkunft finden. Nach einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer in dieser Notunterkunft sollen die schutzsuchenden Menschen dann auf andere Landeseinrichtungen und häufig direkt auf die Kommunen in NRW verteilt werden.
Daher haben die Stadt Bielefeld und die Bezirksregierung Detmold die Anwohnerinnen und Anwohner zu einer Infoveranstaltung am Dienstag, 24. Januar, um 18 Uhr in die Osningschule, Neue Straße 13-15, eingeladen. Hier wird der derzeitige Planungsstand erläutert und Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksregierung und der Stadt stehen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Die Schule ist barrierefrei erreichbar. Um die Veranstaltung besser planen zu können, wird um Anmeldung interessierter Anwohnerinnen und Anwohner bis einschließlich Montag, 23. Januar 2023, auf der Website www.bielefeld-dialog.de (Rubrik Aktuelle Beteiligungsverfahren) gebeten.
Hintergrund
Aufgrund einer deutlich steigenden Zahl von Schutzsuchenden aus der Ukraine und weiteren Ländern sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. In den landeseigenen Unterkünften werden neben Geflüchteten aus der Ukraine auch Menschen untergebracht, die nicht aus der Ukraine geflohen sind, sondern aus Drittstaaten hier Asyl suchen. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen.
Die leerstehenden 38 Wohnhäuser rund um die Joseph-Haydn-Straße sind ohne größere Umbauten zur Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete geeignet. Ihre zügige Verfügbarkeit ist ausschlaggebender Grund gewesen, dass die Bezirksregierung Detmold die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gebeten hat, ihr die Gebäude vorübergehend zu überlassen. Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen für eine Inbetriebnahme – insbesondere Leitungsprüfungen und das Einrichten der Wohneinheiten. Die Kosten für den Betrieb trägt das Land. Nach Abschluss der Herrichtungsarbeiten können in der Notunterkunft frühestens ab Ende Januar Geflüchtete untergebracht werden.
Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt Bielefeld die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) angerechnet. Für die Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.