FAQs Veranstaltungen
Veranstaltungen sollten möglichst spätestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn über den Erfassungsbogen angemeldet werden. Wenn bereits bekannt ist, dass ein Sicherheitskonzept erforderlich ist, sollte der Erfassungsbogen bereits sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Die ZVK versucht selbstverständlich auch Veranstaltungen zu ermöglichen, die kurzfristiger eingereicht werden.
Die Kosten hängen von der Ausgestaltung der Veranstaltung ab. Umso umfangreicher die Veranstaltung geplant wird, desto höher sind im Regelfall die Kosten. Diese setzen sich zusammen aus Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen bis hin zu Kosten für eine Brandsicherheitswache bei besonders großen oder feuergefährlichen Veranstaltungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Mitarbeiter*innen der ZVK.
Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt von der Ausgestaltung der Veranstaltung ab. Nach Einreichung des Erfassungsbogens wird die ZVK Sie über die erforderlichen Genehmigungen informieren.
Innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Eingang der Informationen bekommen Sie eine erste Rückmeldung zu benötigten Genehmigungen. Die Dauer ist maßgeblich abhängig vom Veranstaltungsaufkommen zum Zeitpunkt der Abgabe des Erfassungsbogens. Bitte haben Sie Verständnis, dass zunächst eine Abstimmung mit den genehmigenden Stellen und Sicherheitspartnern erfolgen muss, bevor eine Rückmeldung an den Veranstalter oder die Veranstalterin gegeben wird. Durch diese Verfahren erhalten Sie schnell eine qualifizierte Einschätzung zu Ihrem Veranstaltungsvorhaben.
Bitte nutzen Sie für die Erstellung das Kartenmaterial des Online-Kartendienstes der Stadt Bielefeld. Eine Erläuterung der Funktionen finden Sie unter dem Symbol ‚Werkzeuge‘, ‚Hilfe starten‘.
Beratungstermine können gerne mit der ZVK vereinbart werden.
Nein. Die Einschätzung und auch Beratungsleistung der ZVK sind kostenlos. Kosten und Verpflichtungen entstehen erst, wenn Anträge zu etwaige Genehmigungen gestellt werden.