Baumschutz bei Bauvorhaben
Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Bielefeld zum 1. Oktober 2022 die Bielefelder Baumschutzsatzung eingeführt.
Die Satzung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Ziel der Baumschutzsatzung ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Dies gilt es auch bei Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Wenn sich geschützte Bäume im Bereich einer Baumaßnahme befinden, sollten die Erhaltung der Bäume und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen bereits zu Beginn der Planung berücksichtigt werden.
Eventuell kann ein geplanter Baukörper verkleinert oder eine Einfahrt verschoben werden, um Bäume zu erhalten.
Wird die Baugenehmigung / Bauvoranfrage für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt oder verändert werden sollen bzw. besteht die Gefahr, dass die Bäume zerstört oder geschädigt werden, so muss dem Bauantrag / der Bauvoranfrage auch ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach Baumschutzsatzung (§ 6) beigefügt werden. Sind durch das Bauvorhaben keine geschützten Bäume betroffen, muss dies ebenfalls bei Antragsstellung (auch im Rahmen eines Vorbescheids) schriftlich durch die antragstellende Person erklärt werden (Negativerklärung).
Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 Landesbauordnung (LBO) greift die Baumschutzsatzung!
Berücksichtigen Sie dieses schon zu Beginn Ihrer Planung. Bei Planungs- und Genehmigungsfragen nach der Baumschutzsatzung, wenden Sie sich bitte direkt an das Umweltamt.