Die Bildungskarte – Informationen für Familien
Die Bildungskarte für Bielefeld
Durch die Bildungskarte können die Leistungen viel einfacher in Anspruch genommen werden. Die Karte ersetzt für (fast) alle Leistungen die papiergebundenen Anträge.
- Jedes berechtige Kind erhält eine eigene Bildungskarte. Auf der Rückseite der Karte befindet sich die persönliche Kartennummer.
- Ihre Bildungskarte ist bereits mit Guthaben ausgestattet und kann für die Mittagsverpflegung in Schulen und KITAs, für Klassenfahrten und Ausflüge und der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben verwendet werden.
- Für die Lern- und Sprachförderung benötigen wir weiterhin Ihre Antragsunterlagen. Die Abrechnung erfolgt dann aber auch über die Bildungskarte.
- Legen Sie die Bildungskarte einfach bei registrierten Anbietern vor oder teilen Sie ihm Ihre Kartennummer mit.
- Der Anbieter rechnet dann die Leistungen von der Guthabenkarte online mit der Stadt Bielefeld ab.
Familien mit Leistungsbezug
- SGB II,
- SGB XII oder
- AsylbLG
erhalten die Bildungskarte automatisch nach Hause geschickt.
Wenn sich Ihre Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG verlängern, füllen wir Ihre Karte wieder mit Guthaben auf. Die Karte muss dafür bei der Stadt Bielefeld nicht vorgelegt werden. Sie erhalten eine Nachricht, sobald die Karte wieder aufgeladen wurde.
Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag muss die Aufladung neu beantragt werden. Hierzu reicht die Vorlage des Leistungsbescheides und ein kurzer Hinweis, dass Sie die Bildungskarte aufgeladen bekommen möchten.
Abrechnung mit der Bildungskarte:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- gemeinschaftliches Mittagessen
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lern- und Sprachförderung (nach Antragsstellung)
Abrechnung ohne Bildungskarte mit Antrag
- persönlicher Schulbedarf
Schulbescheinigung - Schülerbeförderung
Antrag Schülerbeförderung
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung
Sie können alle Buchungen im Bildungskonto nachverfolgen. Melden Sie sich dazu bitte unter www.but-konto.de im Bereich „Kinder und Eltern“ an.
Weitere Informationen zur Nutzung der Bildungskarte: