Welche Leistungen stecken im „Bildungspaket“?
Im schulischen Bereich und in Kindertageseinrichtungen bis zum 25. Lebensjahr
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung:
Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden vollständig übernommen.
- Klassenfahrten und Ausflüge:
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen. Taschengeld wird nicht gezahlt.
- Lern- und Sprachförderung:
Schüler*innen können Lern- und Sprachförderung außerhalb der Schulzeit erhalten, wenn die Schule den Bedarf feststellt.
- Schulbedarf:
Der Schulbedarf wird im August und Februar jährlich ausgezahlt. Diese Beträge dienen dem Erwerb von Schulmaterialien wie Hefte, Stifte oder Bastelsachen für die Schule.
- Schülerbeförderungskosten:
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Amt für Schule die Kosten für die Schülerbeförderung. Fallen Eigenanteile an oder hat die Schule ein besonderes Schulprofil, können Sie den Antrag hierzu bei uns stellen.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Wir unterstützen Sie mit einem monatlichen Budget von 15 Euro bis zum 18. Lebensjahr bei- Vereinsbeiträgen in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Sportverein; Schwimmkurse)
- Unterrichtskosten für künstlerische Fächer (z.B. Musikunterricht) sowie
- Teilnahmekosten für gemeinschaftliche Freizeiten.
- Bei Bedarf können weitere Kosten anerkannt werden (z.B. Ausrüstungsgegenstände oder Instrumentenmieten).