Verbot der Impfung von Rindern gegen BVD

Die Stadt Bielefeld hat eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Impfung von Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erlassen.
Solche Allgemeinverfügungen werden flächendeckend in Nordrhein-Westfalen erlassen und sind erforderlich, um den Status „frei von BVD“ für Nordrhein-Westfalen nach EU-Recht zu erlangen. Die Seuchenfreiheit hat nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern bietet auch ein Plus im Handel mit Rindern.
Die BVD ist eine Viruserkrankung der Rinder, die neben eher leichten Krankheitserscheinungen auch zu Aborten, Missbildungen und zu schwerwiegenden tödlichen Verläufen führen kann, die vor allem mit Durchfällen einhergehen. Eine Schlüsselfunktion bei der Verbreitung der Infektion nehmen Einzeltiere ein, die sich bereits als Embryo infiziert haben. Sie scheiden als persistent infizierte Tiere zeitlebens massiv BVD-Viren aus. In der Regel zeigen sie zunächst keine Krankheitssymptome und erkranken später nach Monaten/Jahren oftmals dann doch noch schwerwiegend und sterben daran.
Seit mittlerweile zehn Jahren werden alle Rinder kurz nach ihrer Geburt auf das BVD-Virus untersucht. Dadurch wurden persistent infizierte Rinder bereits kurz nach der Geburt festgestellt und zeitnah aus dem Bestand entfernt. Auf diesem Wege konnte die Infektion massiv zurückgedrängt werden.
Jetzt ist es sinnvoll, den Status „frei von BDV“ für Nordrhein-Westfalen zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Die vorsorgliche Impfung ist nicht mehr erforderlich; im Gegenteil: sie kann dazu führen, dass Infektionen nicht mehr schnell erkannt werden, wenn künftig auf die aufwendige Untersuchung aller Kälber auf das Virus verzichtet und auf die Antikörperuntersuchung der Bestände umgestellt wird. Hierfür kann Probenmaterial verwendet werden, das ohnehin zur Untersuchung auf andere Erkrankungen gewonnen wird.