Finanzielle Förderung
Einen Überblick über Unterstützungsangebote zum Erhalt und zur Pflege von Denkmälern bietet Ihnen die nachfolgende Broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie finden darin Informationen zu Zuschüssen, vergünstigten Darlehen sowie Steuererleichterungen.
Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ des Landes NRW
Die Stadt Bielefeld:
- berät und unterstützt Eigentümer*innen bei der Stellung von Förderanträgen sowie deren weiterer Abwicklung;
- berät Eigentümer*innen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 40 DSchG NRW, entwickelt gemeinsam mit den Eigentümern ein entsprechendes Sanierungs- bzw. Maßnahmenkonzept und stellt nach Abschluss der Arbeiten eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus;
- bescheinigt Eigentümer*innen den Status ihres Gebäudes als Baudenkmal/besonders erhaltenswerte Bausubstanz um Abweichungen von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 105 GEG) zu ermöglichen und um Zugang zu vereinfachten Förderbedingungen der KfW-Bank und der NRW.BANK zu erlangen