Tierarzneimittelüberwachung

Zum Schutz der Verbraucher*innen und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln, wird deren Verwendung durch uns regelmäßig überwacht. Hierbei sind nicht nur reine Nutztierhaltungen sondern auch Hobbytierhaltungen betroffen. Den Schwerpunkt bildet jedoch die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmittel dienen.

So ist jede*r Landwirt*in unter anderem verpflichtet, die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren unverzüglich zu dokumentieren. Die ordnungsgemäße Führung dieses Nachweises wird von uns vor Ort überprüft.

Im Rahmen der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken.