Tierische Nebenprodukte

Eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die ordnungsgemäße Verarbeitung von tierischen Nebenerzeugnissen, sowie deren vorschriftsmäßige Entsorgung. Dies betrifft u.a. verendete Tiere, Schlachtabfälle, Speiseabfälle aus Gaststätten und vergleichbaren Betrieben und alle Stoffe, die eine Infektion weitertragen können.

Durch die Verfütterung von unbehandelten tierischen Bestandteilen und Speiseabfällen können bedeutende Tierseuchen wie Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche auf empfängliche Tierarten übertragen werden. Diese Erzeugnisse sind daher so zu beseitigen, dass die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässer, Boden und Futtermitteln verhindert werden, schädliche Einwirkungen auf die Umwelt nicht entstehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet oder gestört werde. Tierkörperbeseitigungsanstalten und andere Beseitigungsbetriebe werden dazu speziell zugelassen.

Die Abholung von in Bielefeld verendeten Hunden, Katzen oder anderen Tieren erfolgt durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt „SecAnim GmbH“ nach telefonischer Anmeldung.

Kontakt:
SecAnim GmbH
Niederlassung Lünen
Brunnenstraße 138
DE-44536 Lünen
Telefon +49 2306 92709 0
Fax +49 2306 92709 20

Ihr verstorbenes Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, etc.) können Sie unter Umständen auch beerdigen. Sofern Ihnen ein privates Grundstück zur Verfügung steht und Sie der*die Eigentümer*in sind, dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben.

Wenn Sie nicht Eigentümer*in sind, dürfen Sie mit Genehmigung des/der Eigentümer*in einzelne Heimtiere auf dem Grundstück vergraben.

Dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten.

1. Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.

2. Die Tierkörper müssen mindestens 50 cm (Oberkante Tierkörper) unter der Erdoberfläche vergraben werden.

3. Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.

Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht, besteht in Bielefeld die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf dem Heimtierfriedhof bestatten zu lassen oder Sie beauftragen ein privates Heimtier-Krematorium.

Informationen zu Krematorien, die für die Kremierung von Pferden in Nordrhein-Westfalen zugelassen sind, sind unter www.lanuv.nrw.de zu finden. Bei Kremierungen in anderen Mitgliedsstaaten (z.B. Belgien, Niederlande) muss der Bestimmungsmitgliedstaat die Verbringung in sein Hoheitsgebiet genehmigen.

Merkblatt zum Abholen und Kremieren von Equiden

 

Je nachdem um was für ein Tier es sich handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Entsorgung zuständig (Stadtreinigung, Umweltbetrieb, Jagdpächter, Grundstückseigentümer).

Die Entsorgung toter Vögel und kleinerer Wildtiere (beispielsweise Igel, Hasen, Enten, Eulen, Vögel, Füchse) kann über die graue Restmülltonne erfolgen (z.B. Handschuhe aus dem KFZ-Verbandskasten anziehen, Tier in eine Tüte tun und diese zubinden).

Das BürgerServiceCenter, Telefon +49 521 51-0, kann die Meldung aufnehmen und an den zuständigen Kontakt weiterleiten.

Betriebe, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, transportieren oder verwenden, sind nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1069/2009 zu registrieren oder ggf. zuzulassen. Der Antrag kann mittels des Formulars zur Registrierung gemäß Art. 23 der VO (EG) Nr. 1069/2009 gestellt werden.