Finanzielle Unterstützung für Familien

Für Familien gibt es eine Reihe finanzieller Unterstützungsangebote. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Leistungen für Familien! 

Werfen Sie auch gerne einen Blick in das Starke-Familien-Checkheft des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend! Das Checkheft erklärt übersichtlich, welche Unterstützungsangebote es gibt und wann Sie diese in Anspruch nehmen können.
 

Kindergeld und Kinderzuschlag

Grundsätzlich steht Ihnen für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld zu. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinausgezahlt.

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn Ihr Einkommen zwar für Sie, aber nicht für Ihre Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags wird für jede Familie individuell berechnet.

Weitere Infos

Zuständige Behörde

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost 
Werner-Bock-Str. 8 
33602 Bielefeld
Tel. 0800 4 55555 30
 

Elterngeld und Elterngeld plus

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen.
Sie können zwischen dem Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen. Elterngeld und ElterngeldPlus können Sie online beantragen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal.

Zuständige Behörde

Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
Elterngeldkasse

Niederwall 23
33602 Bielefeld

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Zudem besteht die Möglichkeit einen höheren Steuerfreibetrag pro Kind zu erhalten. Unterhaltsvorschuss können Sie online beantragen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal.

Zuständige Behörde

Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- 
Unterhaltsvorschuss

Niederwall 23
33602 Bielefeld

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können z.B. Kosten für das Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagespflege, Musik- und Sportkurse, Nachhilfe oder Klassenfahrten übernommen werden. Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern z.B. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal.

Zuständige Behörde

Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
Bildung und Teilhabe

Herforder Str. 71, 4. Etage
33602 Bielefeld

Bielefelder Kinderfonds

Mit dem Bielefelder Kinderfonds soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen, künstlerischen und schulischen Angeboten ermöglicht werden.

Der Bielefelder Kinderfonds übernimmt für diese Kinder die Teilnahmekosten, damit sie an Angeboten bei Kooperationspartnern teilnehmen können. Voraussetzung ist die Vorlage des Bielefeld-Passes.

Zuständige Stelle

Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut
Bielefelder Kinderfonds

Eingang Werner-Bock-Straße
Prinzenstraße 1
33602 Bielefeld

BAföG

Beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie Auskünfte zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach dem Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz). BAföG können Sie online beantragen.

Weitere Informationen sowie den Online-Dienst finden Sie in unserem Serviceportal.

Zuständige Behörde

Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
Abteilung BAföG

Niederwall 23
33602 Bielefeld

Kinderbetreuung

Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Höhe der Elternbeiträge bemisst sich anhand des Einkommens.
Erhalten Sie den Kinderzuschlag, Wohngeld oder weitere Leistungen, entfallen die Gebühren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Behörde

Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- 
Elternbeiträge

Niederwall 23
33602 Bielefeld

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter*innen) oder Belastung (für Wohneigentümer*innen) für Haushalte mit geringem Einkommen. Insbesondere Rentner*innen, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit geringem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher*innen.

Weitere Informationen sowie den Online-Dienst finden Sie in unserem Serviceportal.

Zuständige Behörde

Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt-
Wohngeld
 
Niederwall 23
33602 Bielefeld