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Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Abfallbeförderung, Abfallstromkontrolle, Anzeigen und Erlaubnisse

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Entsorgungsvorgänge von Abfallerzeuger*in bis Entsorger*in, wie auch das Handeln und Makeln mit Abfällen. Sie erstellt außerdem abfallrechtliche Stellungnahmen zu immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren. 

Konkret zählen zu den Aufgaben daher u. a. die Erteilung von Abfallerzeugernummern, sowie die Entgegennahme und Bearbeitung der dafür erforderlichen Anzeigen oder Erlaubnisse, sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle unter Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens.