Mietwohnungsbauförderung

Mietwohnungen

Die öffentliche Mietwohnungsbauförderung in Bielefeld wird für 2024 weiter deutlich verbessert. Das Land NRW stellt für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen für die Förderung des Mietwohnungsbaus zur Verfügung. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit frei finanzierten Wohnungen ist möglich.

Zielgruppen für die öffentlich geförderten Mietwohnungen sind Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das sind circa 40 Prozent aller Haushalte in Bielefeld wie zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende oder Menschen mit Behinderung. Vereinbarungen zur eigenverantwortlichen Auswahl von Mieter*innen sind möglich. Selbstorganisierte Wohnprojekte, Generationsübergreifendes Wohnen, Seniorenwohnen oder Maßnahmen zur Standortaufbereitung können gezielt gefördert werden.
 

Förderung

Grunddarlehen (BEG Effizienzhaus 55 Standard) maximal 
pro m² förderfähiger Wohnfläche
 

Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe A)

3.350 €/m²

Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe B)

2.290 €/m²


Zusatzdarlehen

BEG Effizienzhaus 40 Standard 300 €/m²
oder  
Netto-Null-Standard

(pro m² förderfähiger Wohnfläche)                                             
450 €/m²
Standortaufbereitung
(75 % der förderfähigen Kosten) 
max. 25.000 €/WE
Klimaanpassung | Wohnumfeld
(75 % der förderfähigen Kosten)  
max. 11.500 €/WE
Bauen mit Holz
(1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)     
max. 17.000 €/WE     
Städtebauliche | Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand) 
max. 800 €/m²
Mieteinfamilienhäuser
(familienfreundliche Bauform mit Garten)    
25.000 €/Haus


Weitere Zusatzdarlehen

Elektrisch bedienbare Türen:  
Haustür/Wohnungseingangstür/Brandschutztür

3.500 €/Tür

Türen in der Wohnung                                              

2.000 €/Tür

Wohnraum für Rollstuhlnutzende
oder Menschen mit Schwerbehinderung:                                     

 

pauschal   15.000 €/Wohnung

Tür mit Nullschwelle zum Freibereich      

1.500 €/Tür
Unterfahrbare Einbauküche  8.000 €/Wohnung


 

Tilgungsnachlässe (TiNa)

Grunddarlehen
25-jährige Miet- und Belegungsbindung    
35 %
Grunddarlehen
30-jährige Miet- und Belegungsbindung  
40 %
Zusatzdarlehen   50 %

 

Bewilligungsmiete

Einkommensgruppe A  7,25 €/m²
Einkommensgruppe B 8,40 €/m²
Erhöhung bei BEG Effizienzhaus 40 Standard 0,15 €/m²
oder  
Erhöhung bei Netto-Null-Standard 0,20 €/m²

 

Konditionen

Zinsen für die ersten 5 Jahre   0,0 %
Zinsen für die weiteren 20 bzw. 25 Jahre bis Ende der Bindung 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag (laufend ab 3. Jahr nach Leistungsbeginn)   0,5 %
Gebühren Stadt Bielefeld (einmalig)  0,8 %
Tilgung      1,0 % oder 2,0 %
Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre    möglich
Eigenleistung 10 %
Miet- und Belegungsbindung    25/30 Jahre
KfW u. a. Förderungen   kombinierbar

 

1-Personenhaushalte:

1-2 ZKBB

50,00 m² (min. 35 m²)

2-Personenhaushalte:

2 ZKBB

65,00 m²

3-Personenhaushalte:

3 ZKBB

80,00 m²

4-Personenhaushalte:

4 ZKBB

95,00 m²

5-Personenhaushalte:

5 ZKBB

110,00 m²

Beim Einbau einer zusätzlichen Badewanne bis zu 5 m² Wohnfläche mehr.

Ältere Menschen, Alleinerziehende und andere Familien mit geringem Budget haben in bezahlbaren Wohnungen häufig das Problem, dass sie einen Raum mehr in der Wohnung gebrauchen könnten. So schlafen Alleinerziehende oft im Wohnzimmer und getrennte Schlafzimmer sind nicht umsetzbar.

Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen bei Einhaltung der Wohnflächenobergrenzen auch gern jeweils mit einem Raum mehr geplant werden, wie in den folgenden Beispielen:

  • 3-Zimmer-Wohnung mit max. 70 m²

(Wohnflächenobergrenze 2-ZKBB mit zusätzlicher Badewanne im Bad)

  • 4-Zimmer-Wohnung mit max. 85 m²

(Wohnflächenobergrenze 3-ZKBB mit zusätzlicher Badewanne im Bad)

So erhöht sich für Vermieter*innen die Vielfalt der Wohnungssuchenden, da die Wohnungen für ganz unterschiedliche Haushalte attraktiv und bezahlbar sind. Gleichzeitig bekommen die Mieter*innen mehr Möglichkeiten und Vorteile bei der Nutzung dieser geförderten Wohnungen. Die Erfahrungen in bereits realisierten Projekten zeigen sehr gute Vermietungsmöglichkeiten und eine deutlich gestiegene Nachfrage nach diesen Wohnungen. Alle Beteiligten können davon nur profitieren.

Bitte stimmen Sie Ihre Planungen zu diesem Thema mit uns ab.

Außerdem werden Baumaßnahmen für besondere Zielgruppen wie z. B. Wohnplätze für Studierende und Auszubildende oder Gruppenwohnungen gefördert.

Auch Bindungsverlängerungen (10 oder 15 Jahre) sind in Bielefeld förderfähig mit 15% oder 20% Tilgungsnachlässen auf Restvaluta und 0,0 % Zinsen für 5 Jahre sowie 0,5% bis Ende der Bindung.

Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gern bei Ihren Projekten.