Kindergrabstätten
„Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.“
- Joseph Freiherr von Eichendorff
Der Tod eines Kindes ist sicherlich das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern und Angehörigen einen Ort der Erinnerung und Trauer haben.
Auf unseren Friedhöfen gibt es verschiedenen Möglichkeiten für die Bestattung von Kindern: Ist eine Familiengrabstätte (zum Beispiel eine Wahlgrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen) vorhanden, kann das verstorbene Kind dort beigesetzt werden.
Auf einigen der kommunalen Friedhöfe gibt es zudem spezielle Grabfelder für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Es handelt sich um Kinderreihengrabstätten, die für 10 (Sennefriedhof) bzw. 15 Jahre (Stadtfriedhöfe) vergeben werden. Die Grabstätte zu schmücken und zu pflegen ermöglicht die stille Zwiesprache mit dem Kind. Auf welchen Friedhöfen Kinderreihengräber vorhanden sind, können Sie hier nachlesen: Grabartenüberblick
Sternenkinderfeld auf dem Sennefriedhof
Wenn ein Kind in der Schwangerschaft oder während der Geburt stirbt, ist das für die betroffenen Eltern eine erschütternde Erfahrung. Jedes Kind, auch wenn es schon früh in der Schwangerschaft gestorben ist, darf bestattet werden. Mit der liebevollen Formulierung „Sternenkinder“ werden die Kleinsten bezeichnet, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt gestorben sind und ein Körpergewicht von unter 500 Gramm erreicht haben.
Für Eltern, die in einer der Bielefelder Kliniken eine Tod- oder Fehlgeburt erlitten haben und keine individuelle Beisetzung möchten, sorgt das Krankenhaus in Zusammenarbeit mit der Stadt Bielefeld und anderen Akteuren seit über 20 Jahren für eine würdige Bestattung der Kinder. Dazu ist auf dem Sennefriedhof ein besonderes Kindergrabfeld eingerichtet worden, auf dem die Sternenkinder in einer Gemeinschaftsurne beigesetzt werden.
Seit 2010 ermöglicht es die Friedhofsverwaltung der Stadt Bielefeld in Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge, dass die betroffenen Eltern an den Urnenbestattungen teilnehmen können. Sie werden über die Krankenhäuser dazu eingeladen, unabhängig von Religion oder Kirchenzugehörigkeit. Die Urnen werden derzeit viermal im Jahr beigesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese würdige und feierliche Form der Beisetzung dem Wunsch der betroffenen Eltern entgegenkommt, ihr Kind angemessen zu bestatten und auch selbst dabei sein zu können. Es ist gut, den Ort zu kennen, an dem das eigene Kind begraben ist.
Zusätzlich werden die Eltern jeweils am 2. Sonntag im Dezember zu einem Erinnerungsgottesdienst in der Alten Kapelle auf dem Sennefriedhof eingeladen.