Infektionsschutz

Hygiene und Infektionsschutz

Im öffentlichen Bewusstsein spielen übertragbare Krankheiten heute in der Regel eine sehr untergeordnete Rolle. Dabei bedrohen altbekannte Infektionskrankheiten (z.B. Meningitis, Typhus, Ruhr, Cholera, Virushepatitis, Tuberkulose) nach wie vor unsere Gesundheit; gefährliche Virusinfektionen (z.B. Ebola-Fieber, Lassafieber) können jederzeit aus tropischen Regionen eingeschleppt werden.

Aber erst wenn es zu gehäuftem Auftreten von Erkrankungen kommt, wenn Todesfälle eintreten oder gefährliche Viruskrankheiten aus den Tropen eingeschleppt werden, wird der Öffentlichkeit bewusst, welchen Stellenwert die Hygiene, die vorbeugende Krankheitsbekämpfung in vielen Bereichen unseres Lebens hat. Noch vor 100 Jahren traten Seuchen weltweit auf.

Die heutigen Lebensumstände in Deutschland und in Europa , unter denen Infektionskrankheiten selten geworden sind, beruhen in wesentlichen Teilen auf der Anwendung der Erkenntnisse der Hygiene und der Mikrobiologie. Die Namen Max von Pettenkofer, Louis Pasteur, Robert Koch, Emil von Behring stehen für diese Entwicklung. Das Gesundheitsamt sieht sich auch in der Tradition dieser großen Namen, wenn es angewandte Hygiene praktiziert und überwacht.

In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern.

Die Einhaltung der Hygienevorschriften in vielen Einrichtungen wird durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu zählen:

  • Anlagen der Trinkwasserversorgung -> Trinkwasserhygiene
  • Anlagen zur Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen des Rettungsdienstes
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Praxen, insbesondere Dialysepraxen und Praxen für ambulante Operationen
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Kinder- und Jugendheime
  • Spielplätze
  • Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
  • Einrichtungen und Heime für Behinderte
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Schwimmbäder
  • Justizvollzugsanstalten
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens

 

Kontakt

E-Mail: Infektionsschutz [ät] bielefeld.de (Infektionsschutz[at]bielefeld[dot]de)
 


Hygiene-Verordnung NRW

Im Mai hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen hat eine Aktualisierung der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vorgenommen.  Diese Aktualisierung hat zu einigen Änderungen geführt.
Betroffen sind alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände anwenden, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die unbeabsichtigte Verletzungen verursachen können. Umfasst sind insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (z. B. Permanent Make-up), der Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), des Rasierens und des Frisierens.

Hygieneplan
Um Infektionsrisiken zu minimieren muss ein Hygieneplan (Inkl. Reinigungs- und Desinfektionsplan) erstellt werden.
In diesem Plan müssen Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation sowie zur Versorgung kleiner Wunden, Entsorgung von Abfällen und Personenschutz aufgeführt werden.
Ebenso muss bestimmt werden, wer für die Durchführung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich ist.
Der Hygieneplan muss jederzeit zugänglich und einsehbar sein und muss Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal im Jahr erläutert werden.
Die Aktualität des Planes muss jährlich überprüft werden.

Meldepflicht
Es besteht eine Pflicht zur Meldung der berufs- oder gewerbemäßigen Ausübung beim zuständigen Gesundheitsamt. Gemeldet werden müssen die Aufnahme und Beendigung des Betriebs.

Mehr Infos
Broschüre des Ministeriums
www.broschuerenservice.mags.nrw

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
www.recht.nrw.de

Die Belehrungen nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz finden online und nicht mehr im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt statt. Termine sind immer montags bis freitags von 9 bis 18.50 und samstags von 9 bis 11.50 Uhr möglich. Für diese Zeiten buchen Sie ganz einfach online einen Termin und können ihn bequem von zu Hause durchführen. Bitte beachten Sie dabei, dass es bis zum Online-Belehrungstermin eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Tagen gibt. Schulen wenden sich auch an das BSC, um für Schüler*innen eine Kostenerstattung zu beantragen. Die bisherigen Kostenübernahmeerklärungen der Arbeitgeber können nicht mehr entgegengenommen werden. Bitte strecken Sie für Ihre Online-Belehrung den zu zahlenden Betrag vor und lassen ihn direkt vom Arbeitgeber erstatten.

Rückfragen beantwortet ausschließlich das BürgerServiceCenter (BSC) unter Telefon +49 521 51-0.

Zur Online-Belehrung...

Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.

Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.

Meldepflichtige Krankheiten melden

Meldebogen für Ärzt*innen
Meldeformular für Einrichtungen (verschlüsselte Übermittlung)


Informationen zum Mpox- Virus (früher Affenpocken)


Wie ist die aktuelle Situation?
In Deutschland treten sporadisch MPox-Fälle auf. Das RKI geht aktuell nicht von einer Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland aus, beobachtet die Situation aber.  

Was sind Mpox-Viren?
Bei Mpox handelt es sich um eine seltene Erkrankung die durch Viren ausgelöst wird. Es wird vermutet, dass das Virus von Nagetieren auf den Menschen übertragen wurde. Es handelt sich daher um eine Zoonose.

Wie überträgt sich das Virus?
Wie bereits erwähnt wurde das Virus ursprünglich von Tieren auf den Menschen übertragen. Eine Übertragung ist auch von Mensch zu Mensch möglich. Hierfür muss ein enger Kontakt vorliegen, da sich das Virus über Körperflüssigkeiten und Schorf bzw. Hautpusteln der Infizierten überträgt.

Kann man sich impfen lassen?
Ja, es gibt die Möglichkeit sich mit einer Impfung zu schützen.

Weitergehende Informationen zu Schutzimpfungen finden Sie unter
www.rki.de 

Wie ist der Krankheitsverlauf?

Erste Symptome können u.a. Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten sein.

Nach den ersten Symptomen treten die pockenähnlichen Hautpusteln meist innerhalb einiger Tage auf.

Weitergehende Informationen zu Symptomen finden Sie unter:
RKI - RKI-Ratgeber - Mpox


Masernschutzgesetz

  • Informationen unter: www.masernschutz.de
  • Meldungen nach §20 IfSG an das Gesundheitsamt: masern [ät] bielefeld.de (masern[at]bielefeld[dot]de)

Informationsmaterialien bei Infektionskrankheiten

Hautpilz
www.infektionsschutz.de (Merkblätter in verschiedenen Sprachen)
www.rki.de 
Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen
Windpocken


Rattenbefall

Wenn sich auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Wohnumfeld Ratten aufhalten, finden Sie im folgenden Merkblatt wichtige Hinweise zu Maßnahmen gegen den Rattenbefall und auch um diesem vorzubeugen.
Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall

Kontakt
E-Mail: Infektionsschutz [ät] bielefeld.de (Infektionsschutz[at]bielefeld[dot]de)

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige chronische Infektionskrankheit mit Verlauf in Schüben. Sie wird ausschließlich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen vom „offenen“ Tuberkulosekranken zum Gesunden übertragen. Gegenstände, Lebensmittel, Trinkwasser usw. spielen bei der Übertragung praktisch keine Rolle.

Fast 90 Prozent der Erkrankungsfälle sind Lungentuberkulosen. Die sicherste und zuverlässigste Erkennungsmethode ist hierbei die Röntgenaufnahme der Lunge in Kombination mit bakteriologischen Untersuchungen. Dabei ist die Strahlenbelastung beim heutigen Stand der Röntgentechnik sehr gering. Die restlichen 10 Prozent der Erkrankungen betreffen andere Organe wie z.B. Lymphknoten.

Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind die Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundesweit und auch in Bielefeld zahlenmäßig deutlich zurückgegangen. Die Tuberkulose ist aber keineswegs ausgestorben, in vielen Ländern steigen die Erkrankungszahlen sogar wieder an. Auch geben aggressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilweise resistentere Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen.

Daher verlangt das Infektionsschutzgesetz, dass die Gesundheitsämter Tuberkuloseberatungen und Umgebungsuntersuchungen anbieten. Dies geschieht im Bielefelder Gesundheitsamt sowohl persönlich als auch telefonisch.

Ansprechpersonen:

Derya Selma Wiskirchen
Tel. +49 521 51-2604

Caroline Fredrich 
Zimmer 206 (erreichbar mo –do: 8 – 11 Uhr)
Tel. +495215154291
E-Mail