Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Ihr liegen der vom zuständigen Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag und der für das gesamte Stadtgebiet jeweils einheitliche Hebesatz zugrunde.
Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt dafür einen Grundsteuerwert fest (Grundsteuerwertbescheid). Daraus errechnet sich der Grundsteuermessbetrag, der ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt wird (Grundsteuermessbescheid).
Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Eine unterschiedlich hohe Grundsteuer resultiert somit immer aus unterschiedlich hohen Grundsteuermessbeträgen.
Rückfragen dazu können deshalb grundsätzlich auch nur von der Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt bzw. Bielefeld-Außenstadt beantwortet werden.
Die Hebesätze für 2025 und 2026 liegen für die Grundsteuer A bei 426 Prozent, für die Grundsteuer B bei 765 Prozent.
Steuerpflichtig ist, wem das Grundstück zum Beginn eines Kalenderjahres vom Finanzamt zugerechnet wird. Verkäufer/in und Käufer/in können abweichend erklären, dass der Übergang der Abgabenpflicht zu Anfang eines beliebigen Monats erfolgen soll.
Es gelte folgende Hebesätze:
- 426 v.H. für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- 765 v.H. für die Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke)
Diese Hebesätze hat der Rat der Stadt am 19.12.2024 beschlossen.
Die Grundsteuer ist quartalsweise (Normallfall) oder jährlich (nur auf Antrag) zu zahlen. Bei quartalsweiser Zahlung ist die Grundsteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig. Bei jährlicher Zahlung ist die Grundsteuer am 01.07. des Jahres fällig.
Weitere Informationen zur Grundsteuer ab 2025
Die Jahresbescheide für 2025 werden ab dem 27.01.2025 verschickt. Damit wird erstmals die Grundsteuer nach neuer Rechtslage festgesetzt. Dadurch ergeben sich ggf. einige Fragen.
Nachfolgend sind daher noch weitere Informationen zusammengestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 eine Aktualisierung der Grundsteuerberechnungen gefordert. Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet. Die Bescheide wurden aufgrund dieser rechtlichen Änderungen erlassen und beinhalten ab 2025 erstmalig die Ermittlung und Festsetzung der neuen Grundsteuer.
Die Grundlagen für die nun neu festgesetzte Grundsteuer ab 2025 ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen.
Sollten Sie beim Finanzamt Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wenn diese Bescheide deswegen ggf. noch geändert werden, so erhält die Stadt Bielerfeld darüber automatisch Nachricht und die Grundsteuer wird entsprechend angepasst.
Ein (nochmaliger) Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch gegen diesen Bescheid der Stadt Bielefeld zur Festsetzung der Grundbesitzabgaben ist deswegen also nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Bescheid über Grundbesitzabgaben. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundbesitzabgaben ist an die Stadt Bielefeld zu entrichten.
Ja, Sie müssen dennoch bezahlen. Der Einspruch hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.
Ja, Sie müssen dennoch bezahlen. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Die bedeutet, dass Sie unabhängig von der Einlegung eines Widerspruchs zur fristgerechten Zahlung verpflichtet sind.
Die Grundsteuerhotline der Bielefelder Finanzämter (+49 521 548-1959) ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, also z.B. Anbauten am Gebäude oder die Errichtung einer Garage, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken kann, dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist.
Wenn die dem Bescheid zu Grunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Name, Adresse) fehlerhaft sind, teilen Sie dies bitte dem Geschäftsbereich Steuern des Amtes für Finanzen unter Angabe Ihrer Steuernummer schriftlich mit oder schicken eine entsprechende Mail an grundsteuer [ät] bielefeld.de (grundsteuer[at]bielefeld[dot]de).
Für Rückfragen zu dem Bescheid wenden Sie sich bitte an die auf diesem Bescheid angegebenen Ansprechpersonen. Ihre Ansprechpartner*innen sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 18 Uhr erreichbar.
Für allgemeine Anfragen erreichen Sie das BürgerServiceCenter (BSC) der Stadt Bielefeld telefonisch von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr unter +59 521 51-29300.