Fundsachen
Wenn Sie etwas verloren haben
Wenn Sie in Bielefeld etwas verloren haben, können Sie bei den Fundbüros der Stadt anfragen, ob die verlorene Sache dort abgegeben wurde. Sie können auch im Internet unter www.fundbuerodeutschland.de nachsehen, ob Ihre Sache als Fundsache abgegeben oder gemeldet wurde. Das gilt nicht für Schlüssel!
Beachten Sie dabei bitte, dass Fundsachen in der Regel mit einer gewissen Verzögerung abgegeben bzw. gemeldet werden. Sie sollten deshalb mit Ihrer Anfrage etwa eine Woche warten. Ist aus der Fundsache der*die Verlierer*in zu ermitteln (zum Beispiel weil Papiere enthalten sind) werden sie angeschrieben. Fundsachen von auswärtigen Verlierer*innen werden an die jeweilige Heimatgemeinde gesandt. Für die Verwahrung von Fundsachen wird - abhängig vom Wert der Sache - eine Gebühr erhoben.
In den Fundbüros abgegebene Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt, danach werden sie versteigert.
Sachen, die in Bussen und Bahnen von moBiel oder der BVO abhanden kommen, werden in den Fundbüros der Verkehrsbetriebe abgegeben und verwahrt. Solche Sachen werden den städtischen Fundbüros nicht gemeldet. Eben sowenig Sachen, die im Bereich der Deutschen Bahn gefunden werden.
Gefundene Tiere werden im Tierheim des Tierschutz-Vereins Bielefeld und Umgebung e. V. abgegeben und den städtischen Fundbüros nicht gemeldet.
Wenn Sie etwas gefunden haben
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, sind Sie zur Verwahrung dieser Sache verpflichtet. Darüber hinaus müssen Sie den Fund der zuständigen Behörde (das ist die Gemeinde, auf deren Gebiet Sie die Sache gefunden haben) anzeigen, wenn der Wert der Sache zehn Euro übersteigt. Sie können die Sache auch bei der Behörde abgeben, auf Verlangen der Behörde sind Sie hierzu sogar verpflichtet (§§ 965, 966 und 967 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Sachen, die als Abfall anzusehen sind, sind keine Fundsachen. Dazu gehören auch offensichtlich nicht mehr funktionsfähige Fahrräder. Auch Tiere hier normalerweise wildlebender Arten sind keine Fundtiere.
Meldet sich ein*e Verlierer*in können Sie von diesem*dieser Finderlohn beanspruchen. Der gesetzliche Finderlohnanspruch beträgt bei Sachen mit einem Wert bis 500 Euro fünf Prozent, bei wertvolleren Sachen zzgl. drei Prozent vom Mehrwert (bei einem Wert von zehn Euro beträgt der gesetzliche Anspruch z.B. 50 Cent, bei einem Wert von 1000 Euro sind es 40 Euro).
Meldet sich binnen sechs Monaten nach der Anzeige bei der Behörde kein*e Verlierer*in, können Sie das Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB).
Verzichten Sie als Finder*in auf den Eigentumserwerb und meldet sich kein*e Verlierer*in, werden die abgegebenen Fundsachen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten durch das Ordnungsamt versteigert.
In Bielefeld können gefundene Sachen beim Fundbüro im Ordnungsamt oder in den Bezirksämtern gemeldet und abgegeben werden. Fundsachen aus Bussen und Straßenbahnen werden beim Fundbüro von moBiel bzw. der BVO abgegeben, gefundene Tiere im Tierheim des Tierschutz-Vereins Bielefeld und Umgebung e.V..