Taxifahrten als Fahrgast

Taxifahren in Bielefeld - Fahrgast

Das Amt für Verkehr weist darauf hin, dass zum 01.08.2022 die Preise für Taxifahrten in Bielefeld angehoben werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die neuen Beförderungsentgelte beschlossen.

Der Grundpreis beträgt unverändert an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr 6,40 Euro und 6,90 Euro in der übrigen Zeit. Jedoch fällt die vorher im Grundpreis beinhaltete Fahrstrecke von 1,5 km weg. 

Der Fahrpreis für jeden gefahren Kilometer wird an Werktagen auf 2,40 Euro und in der übrigen Zeit auf 2,60 Euro angepasst. 

Die Umstellung der Fahrpreisanzeiger in den Taxen auf den neuen Tarif erfolgt im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.08.2022.

Gültig ab 1. August 2022
  • Grundpreis:
    • an Werktagen 6 bis 22 Uhr: 6,40 Euro
    • in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 6,90 Euro
       
  • Preise pro Kilometer:
    • an Werktagen 6 bis 22 Uhr: 2,40 Euro
    • in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 2,60 Euro
       
  • Wartezeiten (zum Beispiel rote Ampel, Stau):
    Der Preis für die Wartezeit beträgt 44 Euro je Stunde (Fortschalteinheit: 0,10 Euro je 8,18 Sekunden).
     
  • Zuschläge:
    • Hund: 0,50 Euro
    • Inanspruchnahme Großraumtaxi mit mehr als vier Fahrgästen oder Kombitaxi: 5 Euro
    • Fahrgast im Rollstuhl sitzend: 7,50 Euro
  • Freie Taxenwahl - Sie müssen am Taxenstandplatz nicht das erste der dort aufgereihten Fahrzeuge nehmen. Sie können sich aussuchen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten.
     
  • Tarifpflicht - besteht im Pflichtfahrgebiet (Stadt Bielefeld, Kreise Herford, Gütersloh und Lippe). Der Fahrer ist an den Tarif gebunden, Preisabsprachen und Fahrten zu Pauschalpreisen sind nicht zulässig.
     
  • Einschalten Taxameter - darf erst nach dem Einsteigen erfolgen. Ausnahme: das Taxi wurde bestellt, dann darf das Taxameter eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast über das Eintreffen informiert wurde.
     
  • Beförderungspflicht - besteht, wenn die Abfahrstelle im Stadtgebiet Bielefeld liegt. Der Fahrer darf die Fahrt, unabhängig von der Länge der gewünschten Fahrstrecke, nicht ablehnen.
     
  • Quittung - muss auf Wunsch vom Fahrer ausgestellt werden. Neben dem Fahrpreis müssen evtl. Zuschläge, Datum, Fahrstrecke und Ordnungsnummer des Taxis genannt sein.
     
  • Ein- und Aussteigen / Gepäck - der Fahrer muss Ihnen, soweit erforderlich, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich sein.


Hinweis: Der Fahrer kann vom Fahrgast einen oder mehrere Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts gegen Quittung verlangen und die Beförderung von der Zahlung abhängig machen (§ 7 Taxentarifordnung).

Beschwerden über eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt sind an die Stadt Bielefeld, Straßenverkehrsbehörde, August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld, zu richten. Der Sachverhalt ist mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort / Fahrstrecke und Ordnungsnummer zu schildern, evtl. Zeugen sollten benannt werden (Tipp: Quittung ausstellen lassen!). Der Beschwerde kann nur nachgegangen werden, wenn die Anzeige schriftlich erfolgt. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge / Zeugin aussagen müssen.

Weitere Informationen können Sie dem Gesamttext der Taxentarif- und Taxenordnung entnehmen.