Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar, wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ergebnisse rund um die Wahl. 

Zu den Wahlergebnissen

Stadt Bielefeld - Erststimmen

Stadt Bielefeld - Zweitstimmen

Aktuelles

  • 20.09 Uhr: Mittlerweile sind 200 Stimmbezirke ausgezählt. Als 200. hat der Briefwahlbezirk 24.91 „Carl-Severing-Berufskolleg Handwerk und Technik“ seine Ergebnisse übermittelt.
  • 19.51 Uhr: Mit dem Stimmbezirk 08.93 „Carl-Severing-Berufskolleg Metall und Elektro“ sind jetzt 150 Stimmbezirke ausgezählt.
  • 19.39 Uhr: Der Stimmbezirk 14.5 „Brackweder Realschule“ ist der 100. ausgezählte Stimmbezirk in Bielefeld.
  • 19.25 Uhr: Mittlerweile sind 50 von 267 Stimmbezirken (einschließlich der 83 Briefwahlbezirke) ausgezählt. Der 50. Stimmbezirk, der sein Ergebnis übermittelt hat, war um 19.25 Uhr der Stimmbezirk 30.3 „Brüder-Grimm-Schule“. 
  • 19.01 Uhr: Nur wenige Minuten nach dem ersten Stimmbezirk übermittelte auch der erste Briefwahlbezirk seine Ergebnisse: 19.93 Carl Severing Berufskolleg Handwerk und Technik im Stadtbezirk Dornberg.
  • 18.54 Uhr: Nach 54 Minuten wurde der erste Stimmbezirk ausgezählt. Der Stimmbezirk 23.6 „Gemeinschaftshaus Brönninghausen“ übermittelte als erstes die Wahlergebnisse. 
  • 16 Uhr: Die Wahlbeteiligung in Bielefeld liegt aktuell bei 72,41 Prozent. Damit ist sie inzwischen höher, als zur gleichen Uhrzeit bei der Bundestagswahl 2021.
  • 12 Uhr: Die Wahlbeteiligung der Bielefelder*innen liegt bei 45,26 Prozent. Das ist weniger als bei der Bundestagswahl 2021 (49,48 Prozent).

Zahlen und Daten zur Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigt
231.955 Bielefelder*innen

  • männlich
    111.282
  • weiblich
    120.621
  • divers / ohne Angabe
    52

Wahlscheinanträge
69.794
(2021: 96.794)

Anzahl Wahllokale
184

Wahlbeteiligung bei den jüngsten Bundestagswahlen
2021: 76,09 % 
2017: 75,45 %
2013: 72,57 %

Bielefelds Wahl- und Stadtbezirke

OB Clausen lädt ein: Wahlparty am Sonntag im Ratssaal

Nach einem kurzen Winterwahlkampf steht am kommenden Sonntag, 23. Februar, die Bundestagswahl an. „Das ist ein Tag, auf den wir uns freuen können. Wir dürfen zur Wahl gehen. Wir unterstützen mit unseren Kreuzen nicht nur eine Person und eine Partei. Wir setzen damit auch ein Zeichen für eine gelebte Demokratie und unsere Art zu leben. Freie und geheime Wahlen sind in Europa und der Welt leider nicht mehr selbstverständlich. Wir sollten sie daher umso mehr wertschätzen und feiern“, sagt Bielefeld Oberbürgermeister Pit Clausen.

Alle interessierten Bielefelder*innen sind ab 17.30 Uhr zu einer Wahlparty in den Ratssaal des Neuen Rathauses Bielefeld eingeladen.

Alle Infos zur Wahlparty

Allgemeines

Voraussetzung für die Stimmabgabe ist, dass Sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Die Voraussetzungen sind in § 12 des Bundeswahlgesetzes geregelt:

  1. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit am Wahltag
  2. Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag (23.02.2007 ist der letztmögliche Geburtstermin)
  3. Innehaben einer Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens drei Monaten (seit mindestens 23.11.2024)
  4. Kein Ausschluss des Wahlrechts infolge eines Richterspruchs

Auch deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben:

  1. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit am Wahltag
  2. Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag (23. Februar 2007 ist der letztmögliche Geburtstermin)
  3. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres, mindestens drei Monate Innehaben einer Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
    • Dies darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen (spätestens 23. Februar 2000)

Alternativ:

  • Aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland (z.B. Auslandskorrespondenten)

Sie müssen dazu einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei der Gemeinde stellen, in der Sie zuletzt gemeldet waren. 
 

Damit Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgegeben können, müssen Sie im Wählerverzeichnis stehen. Während die im Melderegister Wahlberechtigten automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, müssen beispielsweise Wohnungslose die Eintragung zunächst beantragen. Jede Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens bis zum 27. Januar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. 

Den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis müssen Sie spätestens bis zum 2. Februar 2025 stellen, wenn Sie zuvor nicht im Wählerverzeichnis gestanden haben (zum Beispiel bei Zuzug aus einer anderen Stadt, für Wohnungslose und JAV-Insassen).

Die Wahlbenachrichtigung bescheinigt Ihr Wahlrecht am Wahltag. Bitte bringen Sie diese zur Stimmabgabe im Wahllokal mit. Außerdem können Sie mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. Januar 2025 versendet.

Alle Wahlberechtigten besitzen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidat*in gewählt und mit der Zweitstimme die Partei.