Behälterstandplatzanforderungen
Während die 2-rädrigen Abfallbehälter (von 60 l bis 240 l) am Straßenrand zur Leerung bereitzustellen sind, kann für Abfallgroßbehälter (660 l/1.100 l) unter folgenden Bedingungen der Vollservice (Heranziehen und Zurückstellen der Behälter) in Anspruch genommen werden:
- Der Standplatz darf nicht weiter als 15 Meter vom Müllsammelfahrzeug-Halteplatz entfernt liegen.
- Er ist so zu bemessen, dass eine gefahrlose und ungehinderte Befüllung der Abfallgroßbehälter möglich ist.
- Der Standplatz soll je 660 l- bis 1.100 l-Behälter mindestens 1,75 m x 1,50 m groß sein.
- Er muss eben und befestigt angelegt sein.
- Die Transportwege vom Standplatz zum Müllsammelfahrzeug-Halteplatz sollen eben, befestigt, gleitsicher und frei von Stufen und Kanten sein.
- Die Breite der Transportwege ist der Größe der Abfallbehälter anzupassen (z.B. 1,50m).
- Standplatz und Transportweg sind stets sauber und in verkehrssicherem Zustand zu halten.
- Der Standplatz muss frei zugänglich sein, d.h. eine evtl. vorhandene Tür muss geöffnet sein oder über ein Dreikantschloss bzw. einen Schlüsseltresor geöffnet werden können
Damit die Planung Ihres Müllstandplatzes nicht für die Tonne ist, beraten wir Sie gerne bei der Suche und Gestaltung des optimalen Standortes!
Anforderungen an den (Um-)Bau von Mülltonnen-Stellplätzen
Bei allen baulichen Planungen, bei der Einrichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch baulicher Anlagen, sowie anderen Anlagen und Einrichtungen, sind die Anforderungen gem. der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld vom 20.12.2004, sowie der DGUV Vorschrift 44 und der Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), 214-033 sowie 114-601 „Branche Abfallwirtschaft“ einzuhalten.
Weitere Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem PDF unter Downloads.