Hygienekontrolleur*in
Voraussetzungen
mindestens Fachoberschulreife / mittlerer Schulabschluss
oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbeginn jeweils zum 1. Dezember eines Jahres
Ausbildungsort
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld
Haus der Gesundheit
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld
ausbildungsverantwortliche Person
Derya Selma Wiskirchen, Tel. +49 521 51-2604
Berufsschule im Blockunterricht
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstr. 4
40472 Düsseldorf
Überbetriebliche Ausbildung
Desinfektorenschule zur/zum staatliche geprüften Desinfektor*in
Mindestens sechs Praktika:
- in unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung Bielefeld
z. B.: Ordnungsamt, Umweltamt - in externen Einrichtungen
z. B.: Pflegeheime, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Labore
Einkommen und Perspektive
- attraktive Ausbildungsvergütung
1. Jahr 1.218,26 Euro
2. Jahr 1.268,20 Euro
3. Jahr 1.314,02 Euro
- vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro nach bestandener Abschlussprüfung
- bei freien Stellen und guter Leistung Aussicht auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis
Ausbildungsinhalte
Dein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf die Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes und der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene.
Ergänzt wird das Aufgabengebiet durch vielfältige weitere Gebiete wie zum Beispiel den Umweltbezogenen Gesundheitsschutz oder die Beteiligung in Bau- und Bauleitplanung und im gesundheitlichen Städtebau.
Dich erwartet eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer Mischung aus Büroalltag und Außendienst und du hilfst dabei auch noch mit, Menschen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Zu den Aufgaben in der Ausbildung gehört:
- Bearbeiten von Infektionsmeldungen anhand gesetzlicher Grundlagen
- Mitwirken bei der Bewertung des Infektionsgeschehens
- Anordnung, Durchsetzung, Koordination und Überwachung von Maßnahmen
- Infektionshygienische Überwachung z. B. von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen
- Einleiten von Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung übertragbarer Krankheiten
- Aufklärung und Beratung bei Fragen zu Infektionskrankheiten und Infektionshygiene