Überlassungspflichtige Abfälle
In jedem Unternehmen fallen Abfälle an, die nicht verwertet werden können. Dazu gehören unter anderem Aschenbecherinhalte, Windeln, stark verschmutzte Wertstoffe, Hygieneartikel und vieles mehr. Nach § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung sind dafür Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (Stadt Bielefeld) zu nutzen. Die Beauftragung privater Entsorgungsunternehmen ist nicht zulässig. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.