Schulsport

Der Ausschuss für den Schulsport hat die Schwerpunkte Landessportfest der Schulen, Talentsuche/Talentförderung, Schulsportgemeinschaften sowie die Organisation weiterer Schulsportveranstaltungen.

Im Ausschuss arbeiten Beschäftigte der kommunalen Stadtverwaltung, Berater*innen für den Schulsport, Sportlehrer*innen, Vertreter*innen des Stadtsportbundes sowie örtlicher Sportverbände und -vereine.

Das Landessportfest der Schulen wird im Rahmen des Bundeswettbewerbes „Jugend trainiert für Olympia“ ausgetragen und bietet schulsportliche Wettkämpfe für Schüler*innen in 17 Sportarten an. Die Wettkämpfe erstrecken sich von Stadtmeisterschaften über Bezirks- und Landesmeisterschaften bis hin zum Bundesfinale in Berlin.
Zusätzlich gibt es Wettkämpfe in mehreren Sportarten für Schüler*innen von Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung („Jugend trainiert für Paralympics“).

Der Ausschuss für den Schulsport fördert die Zusammenarbeit von Schule und Verein in Form von Talentsichtungs- und Trainingsgruppen.

Aktuell gibt es in Bielefeld Talentförderprojekte in Leichtathletik, Radsport/Rennsport und Trampolinturnen.                     

Der Ausschuss für den Schulsport betreut Schulsportgemeinschaften im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports für Schüler*innen mit dem Ziel, Bewegungsdefizite auszugleichen, aber auch um Sportarten einzuführen, die nicht im Pflichtunterricht behandelt werden. Diese sind nicht an Klassen oder Schulen gebunden, sondern schulformübergreifend. Alle Schüler*innen können teilnehmen.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 bilden das Helmholtz-Gymnasium und die Theodor-Heuss-Realschule (im Verbundsystem mit dem Herforder Königin-Mathilde-Gymnasium) die NRW-Sportschule. Ziel ist die Schaffung leistungssportlicher Strukturen zur Förderung des (Hoch-)Leistungssports. 
Dazu bietet jede Schule drei Schwerpunktsportarten an. Aufgenommen werden, nach dem Durchlaufen eines sportmotorischen Eignungstests, pro Schuljahr je max. 30 sportlich talentierte Schüler*innen in insgesamt drei Sportklassen.