Fleischhygieneüberwachung
Überwachung der Fleisch- und Wildbrethygiene
Wesentliche Aufgaben im Bereich der Fleischhygieneüberwachung sind die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, der Trichinenuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Betrieben, die Fleisch oder Fleischerzeugnisse herstellen oder behandeln.
Folgende Tierarten müssen vor und nach der Schlachtung von amtlichem Personal untersucht werden
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde sind generell untersuchungspflichtig unabhängig vom Alter oder dem Gewicht der Tiere.
- Wildschweine und fleischfressende Wildtiere müssen generell einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden (bitte Hinweise zur Registrierungspflicht beachten).
- Erlegte Wildtiere sind nur dann amtlich zu untersuchen, wenn Jäger*in verdächtige Befunde vor- oder nach dem Schuss festgestellt hat.
- Kaninchen und Geflügel sind nur dann amtlich zu untersuchen, wenn die Tiere in Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Die Schlachtung einzelner Tiere ist durch Halter*in/Landwirt*in/Besitzer*in ohne amtliche Untersuchung zulässig.
FAQs zu den Themen Trichinenprobenentnahme und –untersuchung, Wildursprungsscheine und Wildmarken, Abgabe von Wild an den Wildhandel finden Sie im Merkblatt FAQs Jäger
- Kundige Jäger*innen können bei dem für ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt die Beauftragung für die Entnahme von Trichinenproben beantragen.
- Wildmarken und Wildursprungsscheine können an für die Entnahme von Trichinenproben Beauftragte oder Bielefelder Revierinhaber ausgegeben werden. Hierzu bitte telefonisch Kontakt aufnehmen.
- Jede/r Jäger*in, der/die Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen möchte, hat sich bei dem für seinen Wohnort zuständigen Veterinäramt formlos registrieren zu lassen.
- Erlegte Wildtiere sind nur dann amtlich zu untersuchen, wenn der/die Jäger*in verdächtige Befunde vor- oder nach dem Schuss festgestellt hat.
Tierkörper, bei denen vor Erlegung eine Verhaltensauffälligkeit festgestellt wurde oder bei denen ein Verdacht auf eine Wildtierseuche/-krankheit besteht, können direkt zur Untersuchung an das CVUA gebracht werden oder nach Absprache mit dem Veterinäramt zur Weiterleitung an das CVUA im Veterinäramt vorbeigebracht werden.