Erlaubnis und Anerkennung für Berufe des Gesundheitswesens
Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führt staatliche Prüfungen durch und erteilt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für u.a. folgende nichtakademische Gesundheitsfachberufe:
- Physiotherapeut*in
- Diätassistent*in
- medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Logopäde*in
- Ergotherapeut*in
- Masseur- und medizinische*r Bademeister*in
- pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
- Notfallsanitäter*in
- Rettungssanitäter*in
- Rettungshelfer*in
Für eine Tätigkeit im Ausland können die Konformitätsbescheinigungen „Certificate of Current Professional Status“ ausgestellt werden, sofern die entsprechende Ausbildung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bielefeld absolviert wurde.
Sofern Sie sich in einem dieser Berufe in Bielefeld freiberuflich oder selbständig niederlassen, haben Sie Ihre Tätigkeit nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage der Berufsurkunde anzuzeigen.
Bei Ärzt*innen und Zahnärzt*innen erfolgt die Anmeldung automatisch über die jeweilige Kammer.
Praxisausstattung und Praxishygiene
Bei Fragen zu der Einrichtung, Ausstattung oder Hygiene einer Praxis wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Hygiene- und Infektionsschutz im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel. +49 521 51-3885 oder 51-3887.
Ab dem 1. April 2024 ist die Zuständigkeit für den Beruf der Hebammen von den Gesundheitsämtern der Kreise bzw. der kreisfreien Stadt auf die Bezirksregierung Detmold übergegangen.
Die Meldungen nach § 8 der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) erfolgen dann digital über ein Fachverfahren. Der Meldezeitraum für die Fortbildungsperiode 2024 bis 2026 startet hier rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Fortbildungen ab Juni 2023 können hier ebenfalls noch hochgeladen werden.
Für die Überprüfung der Ausbildungsunterlagen und Feststellung der objektiven Gleichwertigkeit ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster zuständig. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter www.brms.nrw.de.
Sofern die Bezirksregierung Münster eine Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellt, sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch die Vorlage eines ärztlichen Attests
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
Ab dem 01.01.2024 werden die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemein und für den Bereich der Psychotherapie) für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold haben, vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld durchgeführt. Nähere Informationen zu den Überprüfungen sowie entsprechende Anmeldeformulare finden Sie im Serviceportal der Stadt Bielefeld.
Kontakt
E-Mail: heilpraktiker [ät] bielefeld.de (heilpraktiker[at]bielefeld[dot]de)
Telefon: +49 521 51-53054 oder +49 521 51-2603
Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für den Bereich der Physiotherapie werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ausschließlich examinierten Physiotherapeuten vorbehalten.
Stadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Hospitalstr. 1
40597 Düsseldorf
Tel. +49 211 8997227
Fax +49 211 89 37277
E-Mail: cornelia.kusch [ät] duesseldorf.de (Cornelia[dot]kusch[at]duesseldorf[dot]de)
Internet: www.duesseldorf.de