Das Führungs-Zeugnis
Ein Führungs-Zeugnis ist eine Urkunde. Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person vorbestraft ist. Vorbestraft heißt: Man hat eine Straftat begangen und wurde von einem Gericht verurteilt. Das Führungs-Zeugnis bekommt man vom Bundesamt für Justiz. Mit dem Führungs-Zeugnis kann man zeigen, dass man keine Vorstrafen hat.
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Es gibt verschiedene Führungs-Zeugnisse:
Brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis? Dann müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bielefeld stellen. |
Dann muss man dieses Führungs-Zeugnis beantragen
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Für den Antrag gelten diese Regeln:
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So beantragen Sie ein Führungs-Zeugnis:
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Ein Führungs-Zeugnis können Jugendliche ab 14 Jahre bekommen. Eltern können den Antrag alleine stellen. Das Kind muss bei dem Termin nicht dabei sein.
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Jugendliche ab 14 Jahre können den Antrag auch selbst stellen. Der Jugendliche muss dann ein Ausweis-Dokument mitbringen. Zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Hat der Jugendliche kein Ausweis-Dokument? Dann muss ein Elternteil zu dem Termin mitkommen. |
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Diese Unterlagen braucht man für den Antrag:
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Weitere Unterlagen:
Wollen Sie das Führungs-Zeugnis bei einer Behörde vorzeigen? Dann brauchen Sie
Das Führungs-Zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
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Wollen Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen? Dann brauchen Sie eine Bescheinigung. Der Arbeitgeber gibt Ihnen die Bescheinigung. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung unterschreiben. Bringen Sie die Bescheinigung zu dem Termin mit. Wichtig: Haben Sie keine Bescheinigung? Dann können Sie kein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.
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Gesetzliche Betreuer müssen auch diese Unterlagen mitbringen:
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Das Bundesamt für Justiz bearbeitet den Antrag. Das dauert 2 bis 3 Wochen. |
Das Führungs-Zeugnis kostet 13 Euro. Die Beglaubigung kostet 13 Euro.
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So können Sie bezahlen:
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Infos zur Gebühren-Ermäßigung
Normalerweise kostet das Führungs-Zeugnis 13 Euro. In Ausnahme-Fällen kann man einen Antrag stellen. Man nennt das: Antrag auf Gebühren-Befreiung. Dann bekommt man das Führungs-Zeugnis kostenlos.
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Dann können Sie einen Antrag auf Gebühren-Befreiung stellen:
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Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den Ausnahmen gehören. Bringen Sie Unterlagen dafür mit. Zum Beispiel: Bescheide oder andere Bestätigungen.
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Wichtig: Sie müssen beide Anträge zusammen stellen:
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Stellen Sie die Anträge direkt in der Bürgerberatung. Die Mitarbeitenden prüfen Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.
Dann müssen Sie für das Führungs-Zeugnis erst mal kein Geld bezahlen.
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Die Mitarbeitenden schicken Ihre Anträge an das Bundesamt für Justiz. Das Bundesamt für Justiz prüft Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.
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Dann rufen Sie im BSC an. BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter Die Telefon-Nr. ist: 0521 510 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerberatung [ät] bielefeld.de (buergerberatung[at]bielefeld[dot]de) |
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