Das Eltern-Geld

Eltern können nach der Geburt von einem Kind

Eltern-Geld bekommen.

Eltern-Geld ist Geld vom Staat.

 

Es gibt 2 Arten von Eltern-Geld:

  • Basis-Eltern-Geld
  • Eltern-Geld-Plus

Eltern können selbst entscheiden,

welches Eltern-Geld sie beantragen.

 

Das Eltern-Geld ist für alle Eltern:

  • Für Eltern, die zusammenleben und
    ihr Kind gemeinsam erziehen.
  • Für Eltern, die getrennt leben und
    ihr Kind gemeinsam erziehen.
  • Für Mütter und Väter, die ihr Kind alleine erziehen..

 

Auch ausländische Eltern können Eltern-Geld bekommen.

Wichtig ist aber:

  • Die Eltern müssen in Deutschland leben.
  • Und sie müssen in Deutschland arbeiten dürfen.

 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

 

Manche Eltern bekommen kein Eltern-Geld.
Das steht im Gesetz.

Ihr Kind ist vor dem 31.03.2024 geboren.
Diese Eltern bekommen kein Eltern-Geld:

  • Eltern die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 300.000 Euro verdient haben.
  • Alleinerziehende die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 250.000 Euro verdient haben.
    Alleinerziehende sind Mütter und Väter
    die ihr Kind alleine erziehen.

Ihr Kind ist zwischen dem 01.04.2024
und dem 31.03.2025 geboren.
Diese Eltern bekommen kein Eltern-Geld:

  • Eltern die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 200.000 Euro verdient haben.
  • Alleinerziehende die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 200.000 Euro verdient haben.
    Alleinerziehende sind Mütter und Väter
    die ihr Kind alleine erziehen.

Ihr Kind ist nach dem 31.03.2025 geboren.
Diese Eltern bekommen kein Eltern-Geld:

  • Eltern die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 175.000 Euro verdient haben.
  • Alleinerziehende die im Jahr vor der Geburt
    mehr als 175.000 Euro verdient haben.
    Alleinerziehende sind Mütter und Väter
    die ihr Kind alleine erziehen.

 

 

 

 

 

 

 

Keine Geldscheine

 

Wollen Sie Eltern-Geld bekommen?

Dann müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bielefeld stellen.

 

Eltern bekommen das Basis-Eltern-Geld

nur für eine bestimmte Zeit:

  • Eltern können es für mindestens
    2 Monate nach der Geburt bekommen.
  • Eltern können es für höchstens
    12 Monate nach der Geburt bekommen.

 

Manchmal können Eltern

länger Basis-Eltern-Geld bekommen.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Alleinerziehende
    Alleinerziehende sind
    Mütter und Väter, die ihr Kind alleine erziehen.
    Alleinerziehende können bis zu
    14 Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.
  • Eltern, die nach der Geburt weniger Geld verdienen
    Verdient ein Eltern-Teil nach der Geburt
    mindestens für 2 Monate weniger Geld?
    Dann können die Eltern bis zu
    14 Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.
  • Eltern von zu früh geborenen Kindern
    Wurde das Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren?
    Dann können Eltern bis zu
    16 Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.

Danach bekommen Eltern kein Basis-Eltern-Geld mehr.

 

Ihr Kind ist nach dem 31.03.2024 geboren?

Dann können beide Eltern für 1 Monat

im 1. Lebens-Jahr vom Kind

Basis-Eltern-Geld bekommen.

1 Eltern-Teil kann länger Basis-Eltern-Geld bekommen.

 

Manchmal können beide Eltern-Teile 

mehrere Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.

Das geht wenn:

•  Ihr Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren wurde.

•  Sie eine Mehrlingsgeburt hatten.

  • Mehrlingsgeburt heißt: Sie haben Zwillinge oder Drillinge oder Vierlinge geboren.
  • Ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Sie weitere Kinder mit einer Behinderung haben,

die einen Geschwister- Bonus auslösen.

 

 

 

 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

 

Eltern bekommen pro Monat:

  • mindestens 300 Euro und
  • höchstens 1.800 Euro.

 

Der genaue Betrag hängt davon ab,

wie viel Geld die Eltern vorher verdient haben.

Das Basis-Eltern-Geld

beträgt davon höchstens 67 Prozent.

Deshalb wird bei allen Eltern genau geprüft:

  • Wie viel Geld haben sie vorher verdient?
  • Wie viel Basis-Eltern-Geld bekommen sie?

 

Hatten die Eltern vor der Geburt kein Einkommen?

Dann bekommen die Eltern 300 Euro Basis-Eltern-Geld.

 

 

Amt mit Schreibtisch und Mitarbeiter

Der Eltern-Geld-Rechner rechnet Ihnen aus,

wie viel Eltern-Geld Sie bekommen.

Der Eltern-Geld-Rechner ist ein Programm im Internet.

Klicken Sie hier.

Dann kommen Sie zum Eltern-Geld-Rechner.

 

Frau Sofa Computer

Beim Eltern-Geld-Plus ist es so:

Eltern können es doppelt so lange bekommen,

wie Basis-Eltern-Geld.

Das heißt:

Eltern können für 24 Monate nach der Geburt

Eltern-Geld-Plus bekommen.

 

 

Betreuen beide Eltern das Kind?

Und arbeiten beide Eltern gleichzeitig für

mindestens 4 Monate in Teilzeit?

Teilzeit heißt:

Beide Eltern arbeiten 24 bis 32 Stunden in der Woche.

Dann können Eltern für bis zu 28 Monate

Eltern-Geld-Plus bekommen.

Man nennt das: Partnerschafts-Bonus.

Darauf kommt es an:

  • Arbeiten die Eltern nach der Geburt nicht?
    Dann bekommen die Eltern
    die Hälfte vom Basis-Eltern-Geld.
  • Arbeiten die Eltern nach der Geburt in Teilzeit?
    Teilzeit heißt,
    man arbeitet 24 bis 32 Stunden in der Woche.
    Dann kann das Eltern-Geld-Plus genauso hoch sein,
    wie das Basis-Eltern-Geld.

 

 

 

 

Der Eltern-Geld-Rechner rechnet Ihnen aus,

wie viel Eltern-Geld Sie bekommen.

Der Eltern-Geld-Rechner ist ein Programm im Internet.

Klicken Sie hier.

Dann kommen Sie zum Eltern-Geld-Rechner.

 

Frau Sofa Computer

Für den Antrag braucht man verschiedene Unterlagen.

Zum Beispiel ein Antrags-Formular.

Im Antrags-Formular steht,

welche Unterlagen man noch braucht.

 

Das Antrags-Formular ist auf der

Internet-Seite von der Bezirksregierung Münster.

Klicken Sie hier.

Dann können Sie das Antrags-Formular herunterladen.

Grafik von einem Bildschirm auf dem ein Formular angezeigt wird.

 

Sie können sich das Formular auch zuschicken lassen.

Rufen Sie im BSC an.

BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter

Die Telefon-Nummer ist:

0521 510

 

Sie müssen das Eltern-Geld immer schriftlich beantragen.

Alle Formulare können Sie im Internet herunterladen.

 

Schicken Sie Ihren Antrag per Post an:


Amt für Jugend und Familie

Jugendamt

Niederwall 23

33602 Bielefeld

 

Oder geben Sie den Antrag persönlich beim

Amt für Jugend und Familie ab.

Grafik von einem Briefumschlag mit Brief

Sie können den Antrag erst nach der Geburt vom Kind stellen.

 

Wichtig:

Warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag.

Stellen Sie den Antrag

in den ersten 3 Monaten nach der Geburt.

Stellen Sie den Antrag später?

Dann bekommen Sie weniger Eltern-Geld.

Zum Beispiel:

Das Kind ist am 15. April geboren.

Der Antrag muss bis zum 14. Juli

beim Amt für Jugend und Familie sein.

Ist der Antrag später beim Amt für Jugend und Familie?

Dann bekommen Sie

für den 1. Lebens-Monat vom Kind kein Eltern-Geld

Der 1. Lebens-Monat ist die Zeit vom 15. April bis 14. Mai.

 

 

 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Dann rufen Sie im BSC an.

BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter.

Die Telefon-Nr. ist:

0521 510

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

jugendamt [ät] bielefeld.de (jugendamt[at]bielefeld[dot]de)

Grafik von einem Computer und einem Telefon

Nach der Geburt von einem Kind ist es so:

Eltern können für 3 Jahre aufhören zu arbeiten.

Die Eltern bekommen in der Zeit

kein Geld vom Arbeitgeber.

Man nennt das: Eltern-Zeit.

 

 

Wichtig:

Wollen Sie Eltern-Zeit nehmen?

Dann müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.

Sie können die Eltern-Zeit

nicht bei der Stadt Bielefeld beantragen.


Haben Sie Fragen zur Eltern-Zeit?

Melden Sie sich beim Ministerium für

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Telefon-Nummer ist:

0211 837 1912

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

elternzeit [ät] mfkjks.nrw.de (elternzeit[at]mfkjks[dot]nrw[dot]de)

 

Sie können das Eltern-Geld online beantragen.

Das geht hier

Sie können auf der Internet-Seite auch

den Papier-Antrag ausdrucken.

Achtung!

Die Internet-Seite und der Antrag sind in schwerer Sprache