Das Eltern-Geld
Eltern können nach der Geburt von einem Kind Eltern-Geld bekommen. Eltern-Geld ist Geld vom Staat.
Es gibt 2 Arten von Eltern-Geld:
Eltern können selbst entscheiden, welches Eltern-Geld sie beantragen.
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Das Eltern-Geld ist für alle Eltern:
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Auch ausländische Eltern können Eltern-Geld bekommen. Wichtig ist aber:
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Manche Eltern bekommen kein Eltern-Geld. Ihr Kind ist vor dem 31.03.2024 geboren.
Ihr Kind ist zwischen dem 01.04.2024
Ihr Kind ist nach dem 31.03.2025 geboren.
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Wollen Sie Eltern-Geld bekommen? Dann müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bielefeld stellen. |
Eltern bekommen das Basis-Eltern-Geld nur für eine bestimmte Zeit:
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Manchmal können Eltern länger Basis-Eltern-Geld bekommen. Das gilt zum Beispiel für:
Danach bekommen Eltern kein Basis-Eltern-Geld mehr.
Ihr Kind ist nach dem 31.03.2024 geboren? Dann können beide Eltern für 1 Monat im 1. Lebens-Jahr vom Kind Basis-Eltern-Geld bekommen. 1 Eltern-Teil kann länger Basis-Eltern-Geld bekommen.
Manchmal können beide Eltern-Teile mehrere Monate Basis-Eltern-Geld bekommen. Das geht wenn: • Ihr Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren wurde. • Sie eine Mehrlingsgeburt hatten.
die einen Geschwister- Bonus auslösen. |
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Eltern bekommen pro Monat:
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Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel Geld die Eltern vorher verdient haben. Das Basis-Eltern-Geld beträgt davon höchstens 67 Prozent. Deshalb wird bei allen Eltern genau geprüft:
Hatten die Eltern vor der Geburt kein Einkommen? Dann bekommen die Eltern 300 Euro Basis-Eltern-Geld.
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Der Eltern-Geld-Rechner rechnet Ihnen aus, wie viel Eltern-Geld Sie bekommen. Der Eltern-Geld-Rechner ist ein Programm im Internet. Dann kommen Sie zum Eltern-Geld-Rechner. |
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Beim Eltern-Geld-Plus ist es so: Eltern können es doppelt so lange bekommen, wie Basis-Eltern-Geld. Das heißt: Eltern können für 24 Monate nach der Geburt Eltern-Geld-Plus bekommen.
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Betreuen beide Eltern das Kind? Und arbeiten beide Eltern gleichzeitig für mindestens 4 Monate in Teilzeit? Teilzeit heißt: Beide Eltern arbeiten 24 bis 32 Stunden in der Woche. Dann können Eltern für bis zu 28 Monate Eltern-Geld-Plus bekommen. Man nennt das: Partnerschafts-Bonus. |
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Darauf kommt es an:
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Der Eltern-Geld-Rechner rechnet Ihnen aus, wie viel Eltern-Geld Sie bekommen. Der Eltern-Geld-Rechner ist ein Programm im Internet. Dann kommen Sie zum Eltern-Geld-Rechner. |
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Für den Antrag braucht man verschiedene Unterlagen. Zum Beispiel ein Antrags-Formular. Im Antrags-Formular steht, welche Unterlagen man noch braucht.
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Das Antrags-Formular ist auf der Internet-Seite von der Bezirksregierung Münster. Dann können Sie das Antrags-Formular herunterladen. |
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Sie können sich das Formular auch zuschicken lassen. Rufen Sie im BSC an. BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter Die Telefon-Nummer ist: 0521 510 |
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Sie müssen das Eltern-Geld immer schriftlich beantragen. Alle Formulare können Sie im Internet herunterladen. |
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Schicken Sie Ihren Antrag per Post an:
Jugendamt Niederwall 23 33602 Bielefeld
Oder geben Sie den Antrag persönlich beim Amt für Jugend und Familie ab. |
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Sie können den Antrag erst nach der Geburt vom Kind stellen.
Wichtig: Warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag. Stellen Sie den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt. Stellen Sie den Antrag später? Dann bekommen Sie weniger Eltern-Geld. Zum Beispiel: Das Kind ist am 15. April geboren. Der Antrag muss bis zum 14. Juli beim Amt für Jugend und Familie sein. Ist der Antrag später beim Amt für Jugend und Familie? Dann bekommen Sie für den 1. Lebens-Monat vom Kind kein Eltern-Geld Der 1. Lebens-Monat ist die Zeit vom 15. April bis 14. Mai. |
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Dann rufen Sie im BSC an. BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter. Die Telefon-Nr. ist: 0521 510 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: jugendamt [ät] bielefeld.de (jugendamt[at]bielefeld[dot]de) |
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Nach der Geburt von einem Kind ist es so: Eltern können für 3 Jahre aufhören zu arbeiten. Die Eltern bekommen in der Zeit kein Geld vom Arbeitgeber. Man nennt das: Eltern-Zeit.
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Wichtig: Wollen Sie Eltern-Zeit nehmen? Dann müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Sie können die Eltern-Zeit nicht bei der Stadt Bielefeld beantragen.
Melden Sie sich beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Telefon-Nummer ist: 0211 837 1912 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: elternzeit [ät] mfkjks.nrw.de (elternzeit[at]mfkjks[dot]nrw[dot]de) |
Sie können das Eltern-Geld online beantragen. Sie können auf der Internet-Seite auch den Papier-Antrag ausdrucken. Achtung! Die Internet-Seite und der Antrag sind in schwerer Sprache |