Zahlungsabwicklung

Der Bereich des Zahlungsverkehrs wickelt sämtliche Zahlungsvorgänge der Stadt Bielefeld ab. Die Einzahlungen können entweder per Banküberweisung oder mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen. 

Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet einige Erleichterungen und Vorteile für Sie. Die fälligen Forderungen werden termingerecht eingezogen. Sie brauchen die Zahlungsfristen deshalb nicht zu überwachen und können zusätzliche Kosten, die bei einer Mahnung entstehen (Mahngebühren und Säumniszuschläge), vermeiden.   

Die Fälligkeit sowie der Betrag gehen aus dem Bescheid oder der Mitteilung des jeweiligen Fachamtes hervor. Für jede Forderung wird ein sogenanntes Personenkonto eingerichtet und mit einem Kassenzeichen versehen. Deshalb ist es notwendig, das Kassenzeichen bei allen Zahlungen anzugeben und bei Fragen ebenfalls bereitzuhalten.

Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, werden diese von hier angemahnt und ggf. anschließend an die Vollstreckung übergeben.

Soweit Sie Fragen zur Hauptforderung besitzen, wenden Sie sich bitte im Falle einer Mahnung an das zuständige Fachamt. Einen entsprechenden Kontakt finden Sie auf der Mahnung (rechts oben).