Genehmigungsverfahren
Für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung von gewerblichen und industriellen Anlagen ist entweder eine baurechtliche Genehmigung oder eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Entscheidend ist die Einstufung der Anlage nach der 4. BImSchV.
Soweit für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von gewerblichen und industriellen Anlagen eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist, ist im Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Genehmigung erteilt werden kann. Wird ein Genehmigungsbescheid erteilt, so ist dieser bei solchen Anlagen, die zusätzlich der Industrieemissionsrichtlinie zuzuordnen sind (IED-Anlagen), im Internet zu veröffentlichen.
Formulare
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Anzeige gemäß § 15 Absatz 3 BImSchG
Anzeige gemäß § 67 Absatz 2 BImSchG
Genehmigungsverfahren
Inhaltsverzeichnis zum Antrag auf Genehmigung
Formular 1 Antrag auf Genehmigung
Formular 2 Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 3 Technische Daten (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 4 Betriebsablauf und Emissionen, Verwertung/Beseitigung von Abfällen
Formular 5 Quellenverzeichnis (Luft) (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 6 Abgasreinigung, Abwasserreinigung, Abwasserbehandlung (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 7 Wasserversorgung, Niederschlagsentwässerung, Kanalnetzbetrieb (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 8.1 Anlagen zum Lagern flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 8.2 Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 8.3 Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 8.4 Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen) (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)
Formular 8.5 Rohrleitungen zum Transport fester, flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe (unter anderem § 21 AwSV) (Link zur Bezirksregierung - dort als Word-Datei zu finden)