Feuerungsanlagen/Kaminöfen
Je nach Größe einer Feuerungsanlage gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten. Für Großfeuerungsanlagen wie z.B. die Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford und andere größere Heizkraftwerke ist die Bezirksregierung Detmold, Abteilung 5 zuständig.
Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie z.B. Öfen und Kamine gelten die Vorschriften der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Für gewerbliche Anlagen ist das Umweltamt der Stadt Bielefeld zuständig. Für Anlagen, welche im privaten Sektor auf dem Stadtgebiet eingesetzt werden, ist das Bauamt zuständig.
Informationen zum Thema „Richtig Heizen mit Holz” finden Sie auch auf der Internetseite www.umwelt.nrw.de.