Umgebungslärm

Lärm nervt

 

Neue strategische Lärmkartierungen sind online
Lärmaktionsplan aktuell in Fortschreibung

Die europäische Kommission hält Umgebungslärm für eines der größten Umweltprobleme in Europa. Deshalb hat sie mit der Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) alle Mitgliedsstaaten der EU veranlasst, Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen durch Umgebungslärm systematisch zu verringern.

Umgebungslärm kann stören, belasten und krank machen. Nach repräsentativer Umfrage des  Umweltbundesamtes (UBA) zur Lärmbelästigung  aus dem Jahr 2020 fühlen sich bundesweit 76 Prozent der befragten Bevölkerung in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. 34 Prozent fühlen sich durch Schienenverkehrslärm beeinträchtigt. Häufig wirkt Lärm aus mehreren Quellen ein. Bezogen auf den Verkehrslärm fühlen sich 80 Prozent durch verschiedene Verkehrslärmquellen gestört oder belästigt.

Die Lärmwirkungsforschung hat gesundheitliche Gefahr durch Lärmmittelungspegel über 24 Stunden von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht nachgewiesen. Wenn Menschen dem Lärm über lange Zeit ausgesetzt sind, können Ärger, Unzufriedenheit, Unwohlsein oder körperliche Stresssymptome, wie Kopfschmerzen, Nervosität, Schlaflosigkeit und als Langzeitfolge Herz-Kreislauf-Wirkungen auftreten. Aufgrund der Erkenntnisse und Entwicklungen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2018 ihre Leitlinien für Umgebungslärm aktualisiert und darin Ziele für die Lärmminderung formuliert. Neue Untersuchungen zeigen mittlerweile außerdem auf, dass Lärm im Zusammenhang mit psychischen Auswirkungen steht. 

Die Stadt Bielefeld ist verpflichtet, den Umgebungslärm regelmäßig alle fünf Jahre anhand von strategischen Lärmkarten zu überprüfen. Solange weiterhin Lärmprobleme bestehen, muss die Lärmaktionsplanung nach 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeschrieben werden. Sog. Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung sind dann aufzustellen.