Asbest 

Das Einatmen von Asbestfasern kann zu schweren Erkrankungen wie Asbestose (Staublungenerkrankung) und Krebserkrankungen führen. Das Risiko einer Erkrankung steigt mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der eingeatmeten Luft und mit der Einwirkungsdauer. 

Zwei Eigenschaften machten Asbest – vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren - zu einem sehr beliebten Baustoff: 

  • Hitze- und Feuerbeständigkeit
  • Stabilität und Festigkeit

Seit Ende 1993 ist der Einbau verboten, aber in Gebäuden mit einem Baujahr bis Ende 1993 ist Asbest noch vorhanden. 

Vorkommen von Asbest (Beispiele):

  • Fassadenplatten
  • Wellasbestdächer
  • Fußbodenbeläge und –kleber
  • Rohrisolierungen
  • Asbestpappen hinter Heizkörpern
  • Heizungsanlagen
  • Nachtspeicheröfen
  • Fensterbänke
  • Blumenkästen
  • Wandputze, Spachtelmassen, Fliesenkleber
  • Elektrogeräte wie Toaster, Haartrockner

Ob ein Material asbesthaltig ist, kann oft nur durch ein Prüfinstitut festgestellt werden. 

Unter Downloads und Links finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit Asbest.

Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 enthalten Vorschriften, die bei Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen zu beachten sind. Asbesthaltige Bauteile sind nur durch fachkundige Firmen auszubauen. Sie müssen eine Zulassung durch die Bezirksregierung Detmold haben und einen offiziellen Nachweis über ihre Sachkunde besitzen.

Informationen zu Asbest-Baustellen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold, Georg Aberfeld, Tel. +49 5231 71-5531, Georg.Aberfeld [ät] BRDT.NRW.de (Georg[dot]Aberfeld[at]BRDT[dot]NRW[dot]de). Die Zentrale der Bezirksregierung ist unter Tel. +49 5231 71-0 erreichbar.

Auch Nachtspeicheröfen (Baujahr bis Ende 1993) können Asbest enthalten. Anfragen, ob ein Gerät asbesthaltig ist, können Sie unter Angabe des Herstellers und der Typen- oder Seriennummer an folgende E-Mail-Adresse der Stadtwerke richten: privatkunden [ät] stadtwerke-bielefeld.de (privatkunden[at]stadtwerke-bielefeld[dot]de)