Reiten
Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Bielefeld
In Bielefeld gibt es zurzeit etwa 500 gemeldete Reiter*innen. Zur Gestaltung des Reitsports gehören auch das Ausreiten und das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald. Regelungen dazu werden in den §§ 58 ff. Landesnaturschutzgesetz NRW sowie in verschiedenen Ausführungsvorschriften getroffen.
Damit das geländeorientierte Freizeitreiten in der Stadt Bielefeld zu einem ungetrübten Erlebnis wird, informiert das Umweltamt über die geltenden Regelungen im Flyer „Reiten in Wald und Flur“.
Wo ist das Reiten erlaubt?
Erlaubt ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald zum Zwecke der Erholung.
Freie Landschaft
Zur freien Landschaft gehören alle Gebiete, die nicht Wald sind und nicht innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Erlaubt ist hier das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen.
Verboten ist das Reiten
- auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild gemäß StVO gekennzeichnet sind,
- auf Flächen, die zu Gärten, Hofräumen, zu Wohnbereichen oder zu Betriebsflächen gehören.
Reiten im Wald
Erlaubt
- auf allen öffentlichen Straßen und Wegen, soweit sie für den allgemeinen Verkehr zugelassen sind,
- auf allen privaten Straßen und Fahrwegen (das sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege),
- auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen.
Verboten
- auf unbefestigten Waldwegen und Waldpfaden,
- in den Waldgebieten Köckerwald und Bockschatzhof,
- auf den touristisch beworbenen Wanderwegen Hermannsweg, Von Burg zu Berg und Ems-Lutter-Weg.
Ein Überqueren dieser Wege auf dem Pferd ist gestattet.
Das Führen von Pferden im Wald ist auf allen Wegen erlaubt.
Feedback/Ihre Hinweise sind gefragt
Im Interesse aller sollen Probleme an Reitwegen schnell bearbeitet und Konflikte zwischen den verschiedenen Waldnutzern in Bezug auf das Reiten weiter reduziert werden. Entsprechende Hinweise sind daher gefragt und können einfach über unseren Meldebogen zum Reiten übermittelt werden.
Online-Formular Meldebogen Reiten
Darüber hinaus können Meldungen auch über die Bielefeld App „Mängel melden” erfolgen.