Recht der Stadt an Ihrem Grundstück

Sie haben ein Anliegen bezüglich eines Rechts der Stadt an Ihrem Grundstück?

In Ihrem Grundbuch ist ein Recht zugunsten der Stadt Bielefeld eingetragen und Sie möchten prüfen lassen, ob dieses nicht gelöscht werden kann?
Oder Sie beabsichtigen, eine Teilfläche Ihres Grundstücks zu verkaufen, und möchten das Recht der Stadt auf die bei Ihnen verbleibende Fläche begrenzen?
Oder Sie möchten erfragen, ob eine neu in Ihr Grundbuch einzutragende Belastung im Rang vorrücken kann?

Gerne nimmt der Immobilienservicebetrieb in diesen und weiteren Fällen Ihre Anfrage entgegen und wird verwaltungsintern abstimmen, ob Ihrem Anliegen entsprochen werden kann. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Abstimmung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Für Ihre Anfrage können Sie das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail an immobilienservicebetrieb [ät] bielefeld.de (immobilienservicebetrieb[at]bielefeld[dot]de) senden. 

Geben Sie bitte Ihr konkretes Anliegen unter Bezeichnung des betroffenen Grundbuchs an. Falls Ihnen Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens hilfreich sein können (z.B. die damalige Eintragungsbewilligung), weisen Sie in Ihrer Nachricht bitte darauf hin oder fügen sie in Kopie/als Scan bei.