Straßenfinanzierung
Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört u.a. die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen. Erschließungsanlagen sind erforderlich, damit Grundstücke baulich, gewerblich oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Den Investitionsaufwand zur Herstellung der Erschließungsanlagen trägt die Gemeinde. Dieser Aufwand wird über den Erschließungsbeitrag teilweise refinanziert.
Der Straßenbaubeitrag wird erhoben für Ausbaumaßnahmen (z.B. Erneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen) im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, wenn deren erstmalige Herstellung insgesamt abgeschlossen ist oder auch wenn von diesen Anlagen einzelne Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege usw.) bereits erstmalig hergestellt sind.