Vertrauliche Geburt
Schwanger…
...und keiner darf es erfahren? Wir helfen Ihnen anonym und sicher!
Die vertrauliche Geburt ermöglicht es Schwangeren, die ihre Schwangerschaft aus besonderen Gründen geheim halten wollen, ihr Kind anonym und medizinisch sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen.
Die Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützt Sie auf Wunsch vor und nach der Geburt. Alle Ihre Vor- und Nachuntersuchungen, sowie die Geburt selbst werden unter einem Pseudonym geführt. Sie erhalten Informationen über Ihre Rechte, aber auch über die Rechte des Kindes und des Vaters sowie über das Thema Adoption.
Um die vertrauliche Geburt in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich einmalig gegenüber einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen, nur sie kennt Ihre Identität. Ihre persönlichen Daten werden in einem geschlossenen Umschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Allein das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag in den Umschlag einsehen und seine Identität erfahren. In Ausnahmesituationen kann das Recht zurückstehen. Dazu kann die Mutter ab dem 15. Lebensjahr des Kindes wichtige Belange zu ihrem Schutz geltend machen, wenn etwa ihr Leben, ihre Gesundheit oder persönliche Freiheit bedroht sind.
Alle Beraterinnen sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden, niemand erfährt von der Schwangerschaft und Geburt. Die entstehenden Kosten werden unter Ihrem Pseudonym mit dem Bundesamt abgerechnet.
Egal, wie ausweglos Ihre Situation scheint, am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter 0800 40 40 020, im Chat auf www.hilfetelefon-schwangere.de oder in einer Schwangerschaftsberatungsstelle bekommen Sie Beratung und Unterstützung!