Entsorgung von Alttextilien: In Bielefeld ändert sich nichts

| Bielefeld (bi)

Die Medienberichte in den vergangenen Wochen über die Verordnung der EU zu Alttextilien und ihre Umsetzung ins Kreislaufwirtschaftsgesetz haben für Verunsicherung gesorgt. „Die neue EU-Verordnung besagt lediglich, dass die Kommunen seit dem 1. Januar Textilien getrennt sammeln müssen“, sagt Dr. Clemens Pues, Kaufmännischer Betriebsleiter im Umweltbetrieb. „Genauere Vorgaben werden dabei nicht gemacht. Für Bielefeld ändert sich daher erstmal nichts, denn die neue gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien ist hier ja bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis.“ Da die Getrenntsammlung in anderen Kommunen anders realisiert sein kann, weichen aktuelle Pressemeldungen oft voneinander ab.

Für Bielefeld weist der Umweltbetrieb darauf hin, dass abgetragene, verschlissene oder verschmutzte Textilien weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden dürfen. Für gut erhaltene und intakte Kleidung stehen die bekannten Alttextilcontainer zur Verfügung, die auch benutzt werden sollten. In diese können übrigens auch Tischwäsche, Bettwäsche, Federbetten, Gardinen, Trockentücher sowie gut erhaltene Schuhpaare abgegeben werden. Auf keinen Fall sollten Textilien vor den Containern abgelegt werden. Bei vollen Containern stehen in ganz Bielefeld weitere Container zur Verfügung. Die Standorte sind im Internet zu finden unter www.kleiderwelle-bielefeld.de. Auch auf den drei Wertstoffhöfen des Umweltbetriebes stehen ausreichend Alttextilcontainer bereit.