Für Rettungswege und Müllabfuhr: Halteverbot in der Roonstraße
| Bielefeld (bi)
In vielen engen Straßen im Bielefelder Stadtgebiet sind Einsatzorte für Feuerwehr und Rettungsdienste nur mit zeitlicher Verzögerung zu erreichen. Ursache sind zu schmale Durchfahrbreiten und nicht ausreichende Bewegungs- und Aufstellflächen. Um für Anwohnende und Einsatzkräfte mehr Sicherheit zu schaffen, werden in den nächsten Wochen in der Roonstraße absolute Haltverbote beschildert. Somit wird das Parken im Abschnitt zwischen Hardenbergstraße und Wertherstraße (Hausnummern 1 bis 27 beziehungsweise 2 bis 34a) beschränkt.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwingend eine Durchfahrbreite von mindestens 3,05 Meter sicherzustellen. Diese ergibt sich aus Fahrzeugen mit der größtmöglichen zulässigen Breite von 2,55 Meter, dazu kommt ein beidseitiger Sicherheitsabstands von je 25 Zentimetern. Die Durchfahrbreite wird insbesondere auch für Fahrzeuge der Feuerwehr und der Müllabfuhr benötigt. Aufgrund immer breiter gewordenen Kraftfahrzeugen wird die Breite jedoch regelmäßig unterschritten. Künftig kann daher aus Sicherheitsgründen lediglich das Parken in der Roonstraße nur auf einer Fahrbahnseite zugelassen werden.