Überblick über Gesetzliche Veränderungen in den letzten 30 Jahren

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3 GG)

Die gesetzlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre entstanden durch den unermüdlichen Kampf von queeren Menschen für ihre Rechte. Dabei gingen Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht. Sie finden in diesem Beitrag kurze Zusammenfassungen der Geschehnisse und weiterführende Artikel zu den jeweiligen Veränderungen.

1981: Das Transsexuellengesetzt (TSG): Regelt das Verfahren und die Voraussetzung für Vornamens- und Personenstandswechsel, heute inzwischen unabhängig von medizinischen Maßnahmen. Die Namensänderung betrifft den Vornamen einer Person und der Personenstandswechsel den Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten. Bis 2011 war die Voraussetzung für eine Personenstandsänderung, die Sterilisation einer Person. Außerdem durfte der Mensch nicht verheiratet sein. Diese Voraussetzungen wurden abgeschafft, dass TSG ist noch aktuell und sieht inzwischen vor, dass sich eine Person seit mehr als drei Jahren mit einem der binären Geschlechter identifiziert. Das TSG wird 2024 vom Selbstbestimmungsgesetzt (SGBB) abgelöst.

Mehr dazu in diesem Beitrag: Die Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland | Geschlechtliche Vielfalt - trans* | bpb.de

10. März 1994: Endgültige Streichung des § 175, indem sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe gestellt war und somit und eine staatliche Verfolgung von schwulen und bisexuellen Männern ermöglicht wurde. Ab dem 11.6.1994 wirkte das Gesetz nicht mehr.

Mehr dazu in diesen Beiträgen:

Paragraph 175 StGB: Verbot von Homosexualität in Deutschland (lsvd.de)

https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2020/175.pdf

2001: Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetztes (LPartG). Durch das Gesetz sollte die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beendet werden. Jedoch gab es zunächst große Unterschiede zwischen dem LPartG und der Ehe. So gab es keine Hinterbliebenenrente für Partner*innen beim Tod eines/einer Partner*in. Es gab auch keine steuerlichen Vorteile, wie bei der Ehe. Die Partner*in konnte auch nicht in die Familienversicherung mit eintreten. Die Gleichstellung des LPartG wurde von Menschen eingeklagt, sodass das LPartG angepasst wurde. Das Lebenspartnerschatsgesetz war bis 2017 gültig und wurde dann durch die gesetzliche Öffnung der Ehe (Eheöffnungsgesetz) abgelöst. Mehr dazu in diesem Beitrag: Lebenspartnerschaftsgesetz - LEBENSPARTNERSCHAFT.de

Juni 2017: Durch das Eheöffnungsgesetz tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) außer Kraft und das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe wurde gesetzlich möglich.

§ 1353 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Dies geschah innerhalb von fünf Tagen, da die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview äußerte, dass sie die Ehe für alle eine Gewissensentscheidung wäre. Durch ihre Äußerung hob sich der Fraktionszwang auf. Das bedeutete, dass die Abgeordneten des Bundestages nun nicht nach Vorgabe der Fraktion abstimmen mussten, sondern nach eigenem Gewissen entschieden konnten. Bisher waren Veränderungen aufgrund dessen gescheitert. Die Mehrheit stimmte für die Öffnung der Ehe (Eheöffnungsgesetz). Mehr dazu in diesem Beitrag:  Stationen der Ehe für alle in Deutschland | Homosexualität | bpb.de

2018: Das Personenstandsgesetz (PStG) ermöglichte Menschen ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dabei gibt es die Möglichkeiten männlich, weiblich, ohne oder divers anzugeben. Bei der Geburt eines Kindes wird der Eintrag bestimmt durch eine medizinische Untersuchung. Die Änderung des Geschlechtseintrages kann von der Person beantragt werden. Das PStG führte den Geschlechtseintrag divers ein. Mehr dazu in diesem Beitrag: https://www.regenbogenportal.de/informationen/w-/-m-/-divers-/-offen-der-geschlechtseintrag

2021: Einführung des Gesetztes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Das Gesetz verhindert, dass an nicht einwilligungsfähigen Kindern eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt wird. Eine Geschlechtsangleichung darf nur bei unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr durchgeführt werden. Mehr dazu in diesem Beitrag:

https://inter-nrw.de/gesetz-zum-schutz-von-kindern-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung-mai-2021/

23. August 2023: Selbstbestimmungsgesetz (SGBB), verabschiedet am 12. April 2024. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, Gesetz wird es einfacher machen den eigenen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das gilt auch für den Vornamen. Dabei reicht eine Erklärung beim Standesamt. Das SGBB läst das TSG und das PStG ab. Ab dem 1.10.2024 wird es möglich sein beim Standesamt einen Antrag für die Änderung vom Geschlechtseintrag einzureichen. Für das verfahren werden keine medizinischen Befunde benötigt. Mehr dazu in diesem Beitrag:  BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Was soll noch in Zukunft passieren?

Trotz dieser Gesetzesänderungen sind queere Menschen Diskriminierung und Gewalt, Intoleranz und Hass in den verschiedensten Lebensbereichen ausgesetzt. Seit November 2021 besteht ein Bundesaktionsplan „Queer Leben“, um das Leben queerer Menschen zu verbessern. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:

  • Das Schutzgesetz für inter* Kinder soll ausgebaut werden
  • Verstärkung der Rechte von Regenbogenfamilien durch die Abstammungsreform
  • Verbesserter Zugang zu medizinischer Versorgung, Kostenübernahme von trans*-bezogenen Behandlungen
  • Gewalt gegen queere Menschen soll als Tatmotiv aufgenommen werden
  • Einführung eines Antigewalt Programms
  • Diskriminierungsverbot in Grundgesetz integrieren und den Rechtsschutz verbessern

Mehr dazu in diesen Beiträgen:  Koalitionsvereinbarung 2021 – ein neues Kapitel für queere Menschen! | Queer Lexikon (queer-lexikon.net)

Queer Leben Aktionsplan der Bundesregierung: Queer leben (bmfsfj.de)