Fragen von Bürger*innen an die Kommunale Gesundheitskonferenz

Die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) haben sich mit einfacher Zwei-Drittel-Mehrheit probeweise bis Ende 2025 für das Testen von Einwohner*innenfragen im Rahmen Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz ausgesprochen.

Jede Einwohner*in Bielefelds kann maximal eine Frage pro Sitzung bei der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz einreichen. Die Frage sollte kurz gefasst sein, sich auf das Wesentliche beschränken und den Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Gesundheitskonferenz betreffen. Fragen müssen im Vorhinein, bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Fragestellende Einwohner*innen senden ihre Frage mit Angabe ihres Vor- und Nachnamens sowie ihrer Adresse per E-Mail an die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz  kgk [ät] bielefeld.de (kgk[at]bielefeld[dot]de). Um den Datenschutz sicherstellen zu können, muss bei der Einreichung von Fragen das unterschriebenen Formular miteingereicht werden.

Eine Beantwortung der Fragen erfolgt nur dann, wenn die oder der Fragestellende anwesend ist.

Die Kommunale Gesundheitskonferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. 

Termine unter:
 SessionNet | Beiräte 

Die Tagesordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz wird zwei Wochen vorher im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 

Die Fragerunde für Bürger*innen ist zunächst eine Erprobungsphase. Die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz entscheiden später, ob das Verfahren dauerhaft in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.